Mittäter oder Gehilfe beim „Enkeltrick“?

Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen [1]. Dabei sind wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und …

Bestellung einer Ergänzungspflegerin – zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes

Das Elternrecht erfordert nicht, dass der Bestellung eines Ergänzungspflegers ausschließlich zum Zweck der Ausübung des einem Kind zustehenden strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts die Feststellung von dessen Aussagebereitschaft vorausgehen muss. Der Ausgangssachverhalt In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wandten sich die sorgeberechtigten …

Versuchsbeginn beim Einbruchdiebstahl

Für den Versuchsbgeinn bei Diebstahlsdelikten ist darauf abzustellen, ob aus Tätersicht bereits die konkrete Gefahr eines ungehinderten Zugriffs auf das in Aussicht genommene Stehlgut besteht, so dass für den Versuchsbeginn der erste Angriff auf den Schutzmechanismus regelmäßig ausreicht, wenn sich …

Grob beleidigende Eingaben

Grob beleidigende Eingaben bedürfen auch unter Berücksichtigung des durch Art.19 Abs. 4 GG gewährleisteten Grundrechts auf umfassenden Rechtsschutz keiner Entscheidung in der Sache 1. Dies ist etwa bei einem Schreiben des Antragstellers der Fall, das kein in sachlicher Form gehaltenes …

BTM-Delikte – und die Urteilsformel

Die ausdrückliche Bezeichnung des Handeltreibens als „unerlaubt“ im Schuldspruch ist entbehrlich, da Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen 1. Darüber hinaus bedarf es beim bewaffneten Handeltreiben nicht des Zusatzes „in nicht geringer Menge“, denn der …

Einziehung von Tatmitteln

Bei der Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung 1. Ein Ermessen hat die Strafkammer nicht ausgeübt, wenn sie ihre Begründung lediglich auf die Verwendung der Fahrzeuge zur Vorbereitung und Ausführung der …

Der Griff in die Stadtkasse

Ein Kassenbeamter einer Stadt, der keinen alleinigen Gewahrsam am Bargeld in der Kasse hat und aus ihr Geldbeträge entnommen und zu Unrecht für sich behalten hat, macht sich keines Betruges, sondern des Diebstahls schuldig. Mit dieser Begründung hat das Landgericht …