Rentenversicherung für Sicherungsverwahrte

Die Justizvollzugsanstalt ist nicht verpflichtet, für die bei ihr gemäß § 34 Abs. 1 HmbSVVollzG beschäftigten Sicherungsverwahrten Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen, weil eine Rentenversicherungspflicht nicht besteht.

Behauptet der Sicherungsverwahrte, seine Tätigkeit in der Anstalt müsse aus verfassungsrechtlichen Gründen rentenversicherungspflichtig sein, …

Widerruf und Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Inhalt[↑]Widerrufsbelehrung bei PolicenverträgenWiderspruchsfrist bei fehlerhafter BelehrungWiderruf nach Kündigung und LeistungserbringungVerwirkung des WiderspruchsrechtsBereicherungsrecht und das europarechtlicht EffektivitätsgebotVerjährung der …

Widerruf – und die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:

Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungen – und die Kapitalertragsteuer

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.

Die bereicherungsrechtlichen …

Widerspruch und bereicherungsrechtliche Rückabwicklung – und die gezahlten Vermittlerprovisionen

Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Abwicklung eines wegen wirksamen Widerspruchs nicht zustande gekommenen Lebensversicherungsverhältnis kann sich der Versicherer nicht auf eine Entreicherung wegen vom ihm gezahlter Vermittlerprovisionen berufen.

Der Höhe nach umfasst der Rückgewähranspruch des Versicherungsnehmers nicht uneingeschränkt alle Prämien, die …

Lebensversicherungen – und die Pflichtangaben

Die EU-Mitgliedsstaaten können können Lebensversicherungsunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden andere als die in der Richtlinie genannten Angaben mitzuteilen. Die Dritte Richtlinie Lebensversicherung bzw. heute die Solvabilität II-Richtlinie steht solchen obligatorischen Zusatzangaben nicht entgegen. Es muss den Versicherungsunternehmen jedoch möglich sein, …