Der Dealer – und sein Mittäter

Ob ein Beteiligter als Mittäter des anderen handelt, ist auch im Betäubungsmittelstrafrecht nach den allgemeinen Grundsätzen zu beantworten.

Hierzu bedarf es einer wertenden Betrachtung aller von der Vorstellung des Beteiligten umfassten Umstände; wesentliche Anhaltspunkte für (mit)täterschaftliches Handeln können das eigene …

Der Käufer als Mittäter seines BTM-Dealers?

Zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber von Betäubungsmitteln besteht grundsätzlich weder Mittäterschaft noch ist Beihilfe gegeben. Beide stehen sich als Geschäftspartner gegenüber und verfolgen gegenteilige Interessen; ihr Zusammenwirken ist allein durch die Art der Deliktsverwirklichung notwendig vorgegeben1. So liegt der …

Der Exzess des Mittäters

Ein Exzess des Mittäters liegt nur bei einem wesentlich vom gemeinsamen Tatplan abweichenden Ablauf vor1. Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sie sich …

Der Eigenkonsum des Mit-Dealers

Bei der rechtlichen Bewertung des Erwerbs einer Betäubungsmittelmenge, die teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf, teils zum Eigenkonsum bestimmt ist, ist nach der unterschiedlichen Zweckbestimmung der Teilmengen zu differenzieren. Während der Ankauf der zum gewinnbringenden Absatz vorgesehenen Betäubungsmittel ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

Mehrere Schädiger

Die Haftungsverbandsregel des § 830 BGB durchbricht das dem BGB innewohnende Prinzip, wonach Schadensersatz nur von demjenigen verlangt werden kann, der den Schaden verursacht hat. Die Fallgruppen der Vorschrift sind dadurch gekennzeichnet, dass nicht nur eine einzige Person als Schädiger …

Der Drogenkurier als (Mit-)Händler

Bei einem Drogenkurier kann es für eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens an der hierfür erforderlichen Eigennützig- keit fehlen. Dies gilt insbesondere, wenn er für den Transport der Betäubungsmittel keine Entlohnung erhalten, sondern vielmehr aufgrund der Drohung seiner Auftraggeber ohne erkennbaren …

Die Strafbarkeit des Drogenkuriers

Der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist nach ständiger Rechtsprechung weit auszulegen. Er erfasst alle Tätigkeiten, die auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtet sind und schließt damit dem Grundsatz nach auch unterstützende Tätigkeiten als tatbestandliche Handlungen ein1. Die Abgrenzung zwischen …

Strafzumessung beim (Steuer-)Hehler

Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von Tat und Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander …