Kaution und Bürgschaft

Mieter können die Mietzahlung nicht unter Verweis auf die bestehende Kaution und der Bitte, auf diese zurückzugreifen, verweigern. Da die Kaution einen Sicherheitscharakter hat, kann diese nicht als Ersatzmiete verwendet werden. Da eine Aufrechnung nur bei bereits fälligen Ansprüchen möglich …