Nichtöffentlichkeit von WEG-Versammlungen muss beachtet werden!

Wohnungseigentümerversammlungen sind nicht-öffentliche Veranstaltungen. Für den Kreis der Wohnungseigentümer besteht ein schutzwürdiges Interesse dahin, fremden Einfluss von der Wohnungseigentümerversammlung fernzuhalten, einen ungestörten Ablauf der Versammlung zu sichern und einer unnötigen Verbreitung ihrer Angelegenheiten in der Öffentlichkeit vorzubeugen. Gegen das Prinzip …

Mieterhaftung bei gemeinsamen Stromzähler?

Die Voraussetzungen für einen konkludenten Vertragsschluss fehlen, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Vertragspartner besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden. In einem solchen Fall erbringt das Versorgungsunternehmen durch die Zurverfügungstellung der Energie die seinem Vertragspartner geschuldete …

Entgeltforderung für Stromlieferungen bei Nutzung desselben Stromzählers durch mehrere Vertragspartner

Der Stromlieferungsvertrag ist ein Kaufvertrag in der Form eines Sukzessivlieferungsvertrages, Dieser Kaufvertrag wird durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) näher ausgestaltet. Das Versorgungsunternehmen trägt nach allgemeinen …

Duschen im Stehen vertragswidrig?

Im vorliegenden Fall wurde Schimmelbefall im Wandbereich des Badezimmers allein dadurch verursacht, dass die beiden Wände über der Badewanne im Bereich oberhalb des Fliesenspiegels regelmäßig durchfeuchtet wurden, wenn die Mieter in der Badewanne stehend duschten. Diese Art der Benutzung der …

Versicherungsfall „Überschwemmung“ in der Elementarschadenversicherung

Der Versicherungsfall „Überschwemmung“ als Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Witterungsniederschlag liegt auch vor, wenn zusätzlich zu dem auf dem Versicherungsgrundstück niedergehenden Platzregen noch -in nicht quantifizierbarem Umfang- von der Straßenkanalisation nicht abgeführtes …

WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter eines Wohnungseigentümers zuzulassen!

Es ist gemeinhin anerkannt, dass auch Eingedenk des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit einer Wohnungseigentümerversammlung jeder Dritte als Vertreter eines Wohnungseigentümers in der Versammlung zuzulassen ist, wenn nicht ausdrücklich Vertretungsbeschränkungen im Rahmen der Teilungserklärung festgelegt sind. Inhaltliche Vorgaben müssen einem Versammlungsvertreter vom …