Betriebskostenabrechnung: Abflussprinzip zulässig – aber Darlegungspflichten des Vermieters bei Hauswartkosten und Heizstromschätzung

Bei der Betriebskostenabrechnung ist neben dem Leistungsprinzip auch das Abflussprinzip grundsätzlich zulässig. Pauschale Abzüge bei Hauswartkosten genügen der Darlegungslast des Vermieters nicht; bei bloßem Bestreiten durch den Mieter muss der Vermieter die nicht umlagefähigen Kosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Gleiches gilt für …

WEG-Beschluss zu Rauchwarnmeldern: Wer bereits ausgestattet ist, darf nicht einfach zur Kasse gebeten werden

Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der die gemeinschaftliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern für alle Einheiten anordnet, entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn einzelne Eigentümer bereits normkonforme Geräte betreiben und dieser Umstand im Beschluss völlig unberücksichtigt bleibt. Die betroffenen Eigentümer dürfen in …

Makler kann Grundbucheinsichtsrecht haben – muss hierfür aber einen Provisionsanspruch glaubhaft machen

Ein Grundstücksmakler hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Grundakten zur Ermittlung des vereinbarten Kaufpreises, wenn keine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines Provisionsanspruchs dargelegt wird. Das bloße Behaupten eines Maklervertrags ohne schriftlichen Nachweis oder belastbare Indizien genügt nicht. Gemäß …

Kabelgebühren in der WEG und der Streit um den Umlageschlüssel

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist grundsätzlich befugt, den Umlageschlüssel für gemeinschaftlich vereinbarte Kabelnutzungsentgelte durch Mehrheitsbeschluss festzulegen. Eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kann jedoch nicht im Wege der Jahreseinzel- oder Jahresgesamtabrechnung herbeigeführt werden. Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit einem Kabelnetzbetreiber einen gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrag ab, begründet …

Treppenhausrenovierung im WEG: reicht die Abstimmung über ein Angebot aus?

Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Renovierungsmaßnahmen entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die eingeholten Angebote inhaltlich vergleichbar sind, eine hinreichende Entscheidungsgrundlage vorliegt und der Beschlussinhalt aus dem Beschlusswortlaut selbst erkennbar ist. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft muss klar und hinreichend bestimmt oder zumindest hinreichend …