Schäden durch Schichtenwasser unterfallen dem Risikoausschluss für Grundwasser in der Wohngebäudeversicherung

Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Wohngebäudeversicherung besteht nicht, wenn ein Wasserschaden (auch) durch Grundwasser verursacht wurde. Dies gilt gleichermaßen für sogenanntes Schichtenwasser, das im Erdreich auf einer undurchlässigen Bodenschicht gestaut ist. Zwar können Wasserschäden, die aus dem Austritt von …