Streichelzoo als Betriebskostenposten?

Die Kosten für den Betrieb eines Streichelzoos sind als sonstige Betriebskosten umlagefähig. Im Streitfall gehörte zu einer Seniorenanlage ein Streichelzoo. Ein Streichelzoo ist mit sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schwimmbad) vergleichbar. Die anfallenden Kosten (32,00 €) stellten nach Ansicht des Gerichts auch …

Formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebener Wohnung auch bei „Renovierungsvereinbarung“ zwischen Mieter und Vormieter unwirksam

Der Beklagte war im vorliegenden Fall von Januar 2009 bis Ende Februar 2014 Mieter einer Wohnung der Klägerin, die ihm bei Mietbeginn in nicht renoviertem Zustand und mit Gebrauchsspuren der Vormieterin übergeben worden war. Der von der Klägerin verwendete Formularmietvertrag …

Nachbarklage gegen Genehmigung eines Osterfeuers

Einem benachbarten Grundstückseigentümer steht kein Abwehranspruch gegen ein Osterfeuer zu, von nur geringe Störungen ausgehen. Den Eigentümer schützende immissionsschutzrechtliche Vorschriften werden durch das Osterfeuer nicht verletzt. Bestimmungen, welche eine Beschränkung der Emissionen einer öffentlichen Veranstaltung auf ein für Anwohner zumutbares …

Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum

Die Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am Gemeinschaftseigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um eine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu den behaupteten Mängeln bemüht hat.…

Kameraüberwachung im Hausflur

Nach § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile und des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen und soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit …

Sturz auf der Garagen-Zufahrt eines Mietshauses und die Verkehrssicherungspflicht

Grundsätzlich ist der Kläger als Eigentümer und Vermieter des Grundstücks verkehrssicherungspflichtig für die Garagenzufahrt. Der Inhalt der Verkehrssicherungspflicht bemisst sich nach den Sicherheitserwartungen der jeweiligen Verkehrsteilnehmer. Der Verkehrssicherungspflichtige hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet …

Einfahrt ist kein Parkplatz

Die Nutzung einer in der Teilungserklärung als „Einfahrt“ bezeichnete Gemeinschaftsfläche durch einen Eigentümer und seine Besucher zum Parken stellt einen unzulässigen Gebrauch dar. Dies gilt jedoch nicht für das Befahren der Fläche und das kurzfristige Abstellen von Fahrzeugen zum Be- …