Grillen

Es ist grundsätzlich erlaubt, dreimal im Jahr zu grillen. Die Geruchsbelästigung muss hierbei auf ein Minimum beschränkt werden. Zudem muss das Grillen nach zwei Stunden beendet werden.…

Mangel, wenn es zu warm ist?

Die Innentemperatur darf bei Außentemperaturen von bis zu 32°C 26°C nicht übersteigen. Sind die Außentemperaturen höher, so muß die Innentemperatur mindestens 6°C unter dieser liegen (Arbeitsstättenverordnung). Werden diese Temperaturen überschritten, so besteht ein Sachmangel – der Mieter kann daher die …

Kündigung, wenn es zu heiß ist?

Übersteigt die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26°C, so liegt ein Mangel vor, der eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigt. Im Falle einer Drogerie ist dies dann der Fall, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die 26°C-Grenze an 45 Tagen überschritten wird.…

Büroräume zu warm – Mangel?

Übersteigt die Innentemperatur eines Büros bei 32°C Außentemperatur 26°C, bzw. liegt die Innentemperatur bei höheren Temperaturen nicht mindestens 6°C unter der Außentemperatur, so liegt ein Mangel vor. Der Mieter ist in diesem Fall zur Minderung berechtigt. Wird Abhilfe auf Dauer …

Teure Wohnung zweckentfremdet

Am 14.10.2016 verurteilte das Amtsgericht München einen 45-jährigen Echinger wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Art. 2 ZwEWG, § 4, 14 ZeS wegen vorsätzlicher Zweckentfremdung von Wohnraum ohne erforderliche Genehmigung zu einer Geldbuße von 4000 Euro.Der Mann war Mieter einer Wohnung in …

Transportverbot von Fahrrädern?

Eine mehrheitlich beschlossene Abänderung der Hausordnung, nach der ein Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus in die Wohnungen untersagt wird, kann vom Selbstorganisationsrecht der Miteigentümer gedeckt sein. Denn das Einstellen von Fahrrädern in der Wohnung stellt anders als im zur …

Anbohren der Wasserleitung – Kündigung?

Das Anbohren der Wasserleitung durch einen helfenden Freund gibt dem Vermieter keinen hinreichenden Kündigungsgrund.Das Amtsgericht München wies den Antrag der Vermieterin gegen das mietende Ehepaar, einem Angestellten und einer Yogalehrerin, auf Herausgabe ihrer in Schwabing gelegenen 3½ Zimmer-Altbauwohnung zurück. Der …