Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Hat die Antragstellerin das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat …
Schlagwort: Beschlussverfahren
Eingruppierung und Erledigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Hat die Antragstellerin das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat …
Zwangsvollstreckung aus einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Bei der Zwangsvollstreckung aus einem im Beschlussverfahren auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 BetrVG erwirkten Unterlassungstitel ist die konkret zu unterlassende Handlung durch Auslegung des zu vollstreckenden Titels zu bestimmen.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Ordnungsgeldverfahren eine …
Das erledigte Zustimmungsersetzungsverfahren
Nach § 90 Abs. 2 in Verbindung mit § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Beschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Hat nur der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt und …
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die Nichtzulassungsbeschwerde
Die Prozessvollmacht im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – und die Einlegung der Beschwerde
Die Kosten des Betriebsrats im Beschlussverfahren
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte. Die Prüfung …
Sprungrechtsbeschwerde im arbeitsrechtlichen Spruchverfahren – und die Formalia
Nach § 96a Abs. 1 Satz 1 ArbGG kann gegen den das Verfahren beendenden Beschluss des Arbeitsgerichts Sprungrechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn die Sprungrechtsbeschwerde vom Arbeitsgericht auf Antrag in dem verfahrensbeendenden Beschluss zugelassen wird und die übrigen Beteiligten schriftlich zustimmen. Im …
Entscheidungen im arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die späteren Individualstreitigkeiten
Rechtskräftige Beschlüsse in Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können – auch außerhalb vom Bestehen ausdrücklicher Präklusionsnormen und des vom Wortlaut des § 325 ZPO vorgegebenen Rahmens – eine sog. präjudizielle Bindungswirkung bzw. eine aus der Rechtskraft folgende Präklusionswirkung für spätere Individualstreitigkeiten …
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Ein Antrag kann sich durch Eintritt eines neuen Lebenssachverhalts in der Rechtsbeschwerdeinstanz geändert haben. Die hierin liegende Antragsänderung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig. Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand …
Rechtsmittelbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist. Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar …
Der konzernweite Betriebsrat – und das Beschlussverfahren nur gegen eine Tochtergesellschaft
Auch wenn ein Betriebsrat auf der Grundlage eines Tarifvertrags sowohl für eine GmbH als auch für die in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gewählt wurde, ist an einem von ihm eingeleiteten arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nur die von ihm in Anspruch genommene Arbeitgeberin …
Aufhebung einer personellen Maßnahme – und ihre Beendigung
Nach § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine personelle Maßnahme iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aufzuheben, wenn der Arbeitgeber die Maßnahme ohne seine Zustimmung durchführt. Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach …
Der Streit um die Schwerbehindertenvertretung – und deren Rechtsmittelbefugnis
Im Streit darüber, ob das Amt einer Schwerbehindertenvertretung über einen bestimmten Zeitraum hinaus weiterbesteht, ist die betroffene Schwerbehindertenvertretung rechtsmittelbefugt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren …
Beschwerdeberechtigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis1. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § …
Der nicht verkündete Beschluss des Arbeitsgerichts
Nach § 84 Satz 3 iVm. § 60 ArbGG sind arbeitsgerichtliche Beschlüsse zu verkünden. Dies gilt auch dann, wenn nach § 83 Abs. 4 Satz 3 ArbGG ohne mündliche Anhörung der Beteiligten entschieden worden ist1. § 83 Abs. 4 Satz …
Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren – und die abgelaufene Mandat des Betriebsrats
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis1. Daher ist rechtsbeschwerdebefugt nur derjenige, der nach § …
Der Streit um den Gesamtbetriebsrat – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner kollektivrechtlichen Rechtsposition betroffen sein kann. Das ist der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint1. Für ein …
Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme hat1. Nach der Legaldefinition in § 95 Abs. 3 …
Der Antragsgrundsatz im Beschlussverfahren – und die Entscheidung über den Hilfsantrag
Eine Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt nicht nur vor, wenn einer Partei ohne ihren Antrag etwas zugesprochen wird, sondern auch, wenn ihr ein nicht zur Entscheidung gestellter Anspruch aberkannt wird1. § 308 Abs. …
Der Antragsgrundsatz im Beschlussverfahren – und die Entscheidung über den Hilfsantrag
Eine Verletzung des Antragsgrundsatzes nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt nicht nur vor, wenn einer Partei ohne ihren Antrag etwas zugesprochen wird, sondern auch, wenn ihr ein nicht zur Entscheidung gestellter Anspruch aberkannt wird1. § 308 Abs. …
Der Streit um die Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung bei der Sächsischen Polizei
Jedenfalls in Angelegenheiten im Sinne der §§ 80 f. SächsPersVG, die schwerbehinderte Menschen nicht persönlich sondern allenfalls als Gruppe betreffen (vgl. § 80 Abs. 2, § 81 Abs. 2 SächsPersVG), besteht weder ein Anhörungs- noch ein Unterrichtungsrecht der Hauptschwerbehindertenvertretung. In …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde
Es ist unschädlich, wenn die Arbeitgeberin die Anschlussbeschwerde nicht ausdrücklich als solche bezeichnet hat. Die in erster Instanz obsiegende Arbeitgeberin konnte ihre Wideranträge nur im Wege einer Anschlussbeschwerde gemäß § 524 ZPO anbringen. Daher ist ihr Feststellungsbegehren entsprechend auszulegen1. Nach …
Erledigung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in der Rechtsbeschwerdeinstanz einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben. Hat der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat …
Der Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Nach der auch im Beschlussverfahren anwendbaren Vorschrift des § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der entsprechenden richterlichen Entscheidung hat. Ein Rechtsverhältnis ist jede …
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren kommt es bei einer einseitigen Erledigungserklärung -anders als im Urteilsverfahren- nicht darauf an, ob der gestellte Antrag bis dahin zulässig und begründet war. Nach § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren in …
Der Streit um die Betriebsratswahl – und die Beschwerdebefugnis des Betriebsrats
Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Rechtsbeschwerdebefugt ist nur, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist1. Das ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird. …
Der fehlende Beschluss des Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels
Die Rechtsbeschwerde kann durch die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats ordnungsgemäß iSd. § 94 Abs. 1, § 11 Abs. 4 ArbGG eingelegt und begründet worden. Dabei bedarf es keiner Aufklärung, ob der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Bevollmächtigung seiner Verfahrensbevollmächtigten für …
Der Streit um die Betriebsratswahl – und die Beschwerdebefugnis des Betriebsrats
Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Rechtsbeschwerdebefugt ist nur, wer nach § 83 Abs. 3 ArbGG am Verfahren beteiligt ist1. Das ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird. …
Der fehlende Beschluss des Betriebsrats zur Einlegung eines Rechtsmittels
Die Rechtsbeschwerde kann durch die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats ordnungsgemäß iSd. § 94 Abs. 1, § 11 Abs. 4 ArbGG eingelegt und begründet worden. Dabei bedarf es keiner Aufklärung, ob der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss über die Bevollmächtigung seiner Verfahrensbevollmächtigten für …
Rechtsbeschwerde – und das in der Vorinstanz fehlerbehandelte Ablehnungsgesuch
Der verfahrensbeendenden (instanzbeendenden) Entscheidung vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen unterliegen gemäß §§ 92a, 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts. Deshalb ist eine inzidente Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch im Rahmen …
Anfechtung der Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb – und die Beteiligung der Tarifvertragsparteien
Nach § 547 Nr. 4 ZPO ist eine Entscheidung stets auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen, wenn eine Partei in dem Verfahren nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten war, sofern sie nicht die Prozessführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat. …
Die Beschwerdebefugnis des Wirtschaftsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Auch in einem Beschlussverfahren über die Berechtigung des Betriebsrats zur Errichtung eines Wirtschaftsausschusses, ist der Wirtschaftsausschuss nicht (rechts-)beschwerdebefugt. Eine von ihm gleichwohl eingelegte (Rechts-)Beschwerde ist daher unzulässig. Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die Auslegung der Sachanträge
Anträge sind auch im Beschlussverfahren möglichst so auszulegen, dass sie eine Sachentscheidung zulassen. Maßgebend sind die für Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze. Entsprechend § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des in der Prozesserklärung gewählten Ausdrucks zu haften, …
Der Streit um die Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb
Die vom Trägerunternehmen eines Gemeinschaftsbetriebes begehrte Feststellung, dass der Betriebsrat nicht befugt ist, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden, genügt den Anforderungen des § 256 Abs. 1 ZPO. Sie ist auf ein Rechtsverhältnis gerichtet. An der begehrten Feststellung hat die Antragstellerin auch …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und Antragserweiterung in der Rechtsbeschwerde
Antragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert, Verfahrensrechte der …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der hinreichend bestimmte Unterlassungsantrag
Auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen, wenn der Antrag nicht hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist. Im Beschlussverfahren muss ein Antrag ebenso bestimmt sein wie im Urteilsverfahren. § 253 Abs. 2 …
Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte
Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines …
Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Zwangsvollstreckung – zwischen einzelnen Betriebsratsmitgliedern
Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731 ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur …
Feststellungsanträge im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse
Ein Antrag auf Feststellung, dass der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit mitzubestimmen hat, ist zulässig, wenn hierfür das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht. Nach der auch im Beschlussverfahren anwendbaren Vorschrift erfordert die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein …
Schadensersatz wegen Behinderung der Arbeit des Betriebsrats – und das Beschlussverfahren
Über den Antrag eines Betriebsratsmitglied auf Schadensersatz wegen Behinderung seiner Arbeit als Betriebsrat ist nach § 2a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 1 ArbGG im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden. Dies entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in dem Fall eines …
Die nicht tariffähige Gewerkschaft – und die Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren
Eine als eingetragener Verein organisierte, nicht tariffähige Gewerkschaft ist beteiligtenfähig. An einem Wahlanfechtungsverfahren beteiligt sind auch die Gewerkschaften, auf deren Vorschlag nach § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Satz 3 MitbestG Vertreter der Arbeitnehmer in den …
Nichtzulassungsbeschwerde beim Beschlussverfahren – und der Vertretungszwang
Nach § 77 Satz 2, § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Beschlusses einzulegen. Ihre Einlegung muss …
Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat
Zur Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und zur Beauftragung eines Rechtsanwalts ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats erforderlich. Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der Betriebsrat in dem Beschlussverfahren nicht wirksam vertreten und ein Prozessrechtsverhältnis kommt nicht zustande. Der …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der neu gewählte Betriebsrat
Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person, der Stelle oder des Gerichts bedarf. Für das Verfahrensrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiell-rechtlich berechtigt …
Beteiligte an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – und die später beitretende weitere Antragstellerin
Nach § 83 Abs. 3 ArbGG sind in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen anzuhören, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz im einzelnen Fall beteiligt sind. Beteiligt in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer …
Die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Zustimmungsersetzungsantrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG bei der vom Arbeitgeber noch beabsichtigten endgültigen personellen Einzelmaßnahme hat und dieser daher dessen Zustimmung bedarf. …
Feststellung eines Mitbestimmungsrechts – und die Bestimmtheit des Feststellungsantrags
Der Antragsteller eines Beschlussverfahrens muss entweder die Maßnahme des Arbeitgebers oder die betriebliche Angelegenheit, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht streitig ist, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche betrieblichen Angelegenheiten das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint …
Die nachträgliche Beteiligung des Betriebsrats zur bereits erfolgte Einstellung – und der Aufhebungsantrag
Ein Antrag des Betriebsrats nach § 101 BetrVG, eine ohne seine Zustimmung durchgeführte Einstellung eines Arbeitnehmers aufzuheben, wird nicht dadurch unbegründet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat während des Verfahrens nach § 101 BetrVG nachträglich über die bereits erfolgte Einstellung unterrichtet, …
Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs
Ein auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs gerichtete Antrag des Betriebsrats ist zulässig. Der Antrag ist auf die Feststellung des Nichtbestehens eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet. Der Betriebsrat hat an der begehrten Feststellung ein …













