Nach § 83 Abs. 3 ArbGG richtet sich die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf. Für das Verfahrensrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiell-rechtlich berechtigt …
Schlagwort: Beschlussverfahren
Das erledigte Beschlussverfahren
Nach § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren einzustellen, wenn die Beteiligten es für erledigt erklärt haben.
Hat der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt und widersprechen andere Verfahrensbeteiligte der Erledigungserklärung, hat das Gericht zu prüfen, ob ein erledigendes …
Der vorprozessual vereinbarte Rechtsmittelverzicht – und die Rechtsbeschwerde
Nach § 89 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 ArbGG ist ein Beschluss, durch den eine Beschwerde gemäß § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG als unzulässig verworfen wird, unanfechtbar. Nach § 89 Abs. 3 Satz 1 ArbGG ist eine …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der vorprozessual vereinbarte Rechtsmittelverzicht
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren können die Beteiligten wirksam auf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die verfahrensbeendende erstinstanzliche Entscheidung verzichten. Ein solcher Verzicht kann von den Beteiligten bereits vor der arbeitsgerichtlichen Entscheidung erklärt werden1.
Der Arbeitgeberin ist es nicht wegen …
Streit im (Gesamt-)Betriebsrat – und die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Die Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren setzt voraus, dass der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen sein kann.
Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als …
Der Rechtskrafteinwand im arbeitsgerichtlichen Beschlussververfahren
Die materielle Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO) steht – als negative Prozessvoraussetzung – einer neuen Verhandlung und Entscheidung über denselben Streitgegenstand entgegen (ne bis in idem). Unzulässig ist deshalb eine erneute Klage, …
Einseitige Erledigungserklärung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Ein Beschlussverfahren kann auf die einseitige Erledigungserklärung des Wahlvorstands in entsprechender Anwendung von § 95 Satz 4, § 83a Abs. 2 ArbGG eingestellt werden.
Nach § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren einzustellen, wenn die Beteiligten es für …
Arbeitsgerichte Beschlussverfahren – und die Erhebung eines Widerantrags in der Rechtsbeschwerde
Die Erhebung des Widerantrags erstmals in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist unzulässig.
Die Anbringung eines Widerantrags ist – ebenso wie eine Antragserweiterung oder eine sonstige Antragsänderung – in der Rechtsbeschwerde wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich1. …
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren
Nach § 83a Abs. 2 ArbGG ist ein Beschlussverfahren einzustellen, wenn die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben.
Hat der Antragsteller das Verfahren für erledigt erklärt, sind die übrigen Beteiligten aufzufordern, innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist von …
Die beabsichtigte befristete Einstellung – und die Erledigung des Zustimmungsersetzungsantrags
Gegenstand des Zustimmungsersetzungsantrags nach § 99 Abs. 4 BetrVG ist die betriebsverfassungsrechtliche Befugnis des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, die beabsichtigte personelle Maßnahme auf der Grundlage eines bestimmten Zustimmungsersuchens gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG auch angesichts der vorgebrachten Verweigerungsgründe gegenwärtig …
Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung nach dem BetrVG können das Bestehen, der Inhalt und der Umfang eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats von den Betriebsparteien unabhängig von einem konkreten Konfliktfall einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wenn die Betriebsparteien insoweit unterschiedlicher …
Antragserweiterungen im Rechtsbeschwerdeverfahren
Antragserweiterungen oder -änderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren sind grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO).
Das gilt nicht, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, die anderen Verfahrensbeteiligten gegen die Antragsänderung oder -erweiterung keine Einwendungen …
Der nicht feststellbare Streitgegenstand
Anträge im Beschlussverfahren sind mangels hinreichender Bestimmtheit iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wenn es ihnen an der erforderlichen Angabe eines bestimmten Klagegrunds fehlt, sodass der Streitgegenstand nicht bestimmt werden kann1.
Nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff …
Verweisung vom Beschluss- ins Urteilsverfahren – und die Kosten der Beschwerde
Eine Kostenentscheidung hat nicht deshalb zu unterbleiben, weil nach § 80 Abs. 3, § 48 Abs. 1 ArbGG iVm. §§ 17 bis 17b GVG innerhalb des unzutreffend eingeleiteten Beschlussverfahrens über die Zulässigkeit der Verfahrensart zu entscheiden war. In Beschwerdeverfahren …
Der Streit um das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern – Urteilsverfahren oder Beschlussverfahren?
Rechtsstreitigkeiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt an Betriebsratsmitglieder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG auch dann im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zu entscheiden, wenn dabei betriebsverfassungsrechtliche Vorfragen zu klären sind.
Die Verfahrensart, in der ein Rechtsstreit vor …
Beschlussverfahren – und die Beteiligung des Gesamtbetriebsrats
Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen ein Recht auf Anhörung, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen sind.
Voraussetzung für ein Betroffensein iSv. § 83 Abs. 3 …
Die notwendige Beschwer des Rechtsmittelführers im Beschlussverfahren
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und mit seinem Rechtsmittel gerade die Beseitigung dieser Beschwer begehrt.
Die Rechtsmittelbefugnis im Beschlussverfahren folgt der Beteiligungsbefugnis. Deshalb ist nur rechtsbeschwerdebefugt, wer nach § 83 …
Der Streit um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung – und die erstmalige Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Eine erstmalige Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren scheidet für nicht von Amts wegen zu beteiligende Stellen aus.
§ 98 ArbGG regelt nicht ausdrücklich, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antragsteller sich an einem laufenden Verfahren über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) oder einer …
Der Streit um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung – und die Beteiligten
Die Beteiligung an einem Beschlussverfahren ist noch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen. Personen und Stellen, die bis dahin zu Unrecht nicht gehört wurden, sind auch ohne Rüge zum Verfahren hinzuzuziehen.
Dagegen ist im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht von Amts …
Der Streit um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung – und das Beschlussverfahren
Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer AVE oder einer entsprechenden VO nach § 2a Abs. 1 Nr. 5 iVm. § 98 ArbGG sind gemäß § 2a Abs. 2 ArbGG im Beschlussverfahren auszutragen.
Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG erforscht …
Der Streit um eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung – und die Antragsbefugnis
Bei dem Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG handelt es sich um ein Normenkontrollverfahren, dessen Durchführung eine Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 oder Abs. 6 ArbGG voraussetzt.
Nach § 98 Abs. 1 ArbGG…
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die ordnungsgemäße Beschwerdebegründung
Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.…
Der Unterlassungsanspruch, die Abwehr künftiger Beeinträchtigung – und der Unterlassungsantrag
Bei einem der Abwehr künftiger Beeinträchtigungen dienenden Unterlassungsanspruch wird in der Regel ein Verbot einer als rechtswidrig angegriffenen Verhaltensweise begehrt. Diese legt der Antragsteller in seinem Antrag sowie der zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung fest. Die so umschriebene Verletzungsform bestimmt …
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt. …
Feststellungsantrag – und das vergangenheitsbezogene Feststellungsinteresse
Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erforderlich.
Für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete …
Auslegung einer Tarifregelung – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter, abgesehen von einer zulässigen Prozessstandschaft, antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend macht. Die Prozessführungsbefugnis im Urteilsverfahren und die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dienen dazu, Popularklagen auszuschließen.
Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis nur gegeben, wenn der …
Allgemeinverbindlichkeitserklärung – und der Streit um ihre Wirksamheit
Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder einer entsprechenden Verordnung nach § 2a Abs. 1 Nr. 5 iVm. § 98 ArbGG sind gemäß § 2a Abs. 2 ArbGG im Beschlussverfahren auszutragen.
Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG erforscht …
Änderungsbescheid – und die Revisionsentscheidung im Beschlussverfahren
Der Bundesfinanzhof kann unter den Voraussetzungen des § 126a FGO über die Revision durch Beschluss auch dann entscheiden, wenn die Vorentscheidung aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben ist, weil ihr ein Änderungsbescheid nachfolgt, der den Sachstreit jedoch nicht berührt.
Die Vorschrift des …
Frist für eine Anschlussrechtsbeschwerde im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Eine Anschlussrechtsbeschwerde muss nach § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung erklärt werden.
Sie kann – anders …
Der Streit um die Tarifzuständigkeit – und die Beteiligung am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Nach § 112 ArbGG1 gilt für Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, die bis zum Ablauf des 15.08.2014 anhängig gemacht worden sind, § 97 ArbGG in der an diesem Tag geltenden Fassung bis zum Abschluss …
Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat – und die Beteiligten im Beschlussverfahren
In einem Beschlussverfahren zur Anfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat sind neben den Antragstellern und dem Unternehmen auch die gewählten Arbeitnehmervertreter und deren Ersatzmitglieder zu beteiligen. Darüber hinaus hat eine Beteiligung des Aufsichtsrats und derjenigen Gewerkschaften zu erfolgen, …
Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter antragsbefugt iSv. § 81 Abs. 1 ArbGG, wenn er eigene Rechte geltend macht.
Ebenso wie die Prozessführungsbefugnis im Urteilsverfahren dient die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dazu, Popularklagen auszuschließen. Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis gegeben, …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der Zwischenfeststellungsantrag
Mit einem Zwischenfeststellungsantrag wird es dem Antragsteller ermöglicht, neben einer rechtskräftigen Entscheidung über seinen Leistungsantrag auch eine rechtskräftige Entscheidung über ein nach § 322 Abs. 1 ZPO der Rechtskraft nicht fähiges streitiges Rechtsverhältnis herbeizuführen, auf das es für die Entscheidung …
Zutritt zum Betrieb für die Betriebsratsarbeit – und der Gegenstandswert
Der Gegenstandswert bei einem Streit über das Zutrittsrecht eines Betriebsratsmitglieds zum Betrieb zwecks Ausübung des Betriebsratsmandats entspricht dem Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und ist nicht an der monatlichen Vergütung des Betriebsratsmitglieds zu orientieren.
Die Festsetzung …
Aussetzung im Beschlussverfahren – und die Rechtsbeschwerde
Gegen einen Aussetzungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ist eine Rechtsbeschwerde nach § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 5, § 78 Satz 1 iVm. § 574 Abs. 1 Satz …
Beschlussverfahren – und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung
Nach § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG iVm. § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO ist Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt.…
Der erfolglos abgelehnte Richter – und das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter
Der verfahrensbeendenden (instanzbeendenden) Entscheidung vorausgegangene unanfechtbare Entscheidungen unterliegen gemäß §§ 92a, 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Rechtsbeschwerdegerichts. Deshalb ist eine inzidente Überprüfung der Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch im …
Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl – und die Beteiligung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
An dem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren über die Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl sind nur die antragstellende Gewerkschaft und die Arbeitgeberin, nicht aber die von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Wahlvorstandsmitglieder beteiligt. Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem …
Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse
Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein rechtliches Interesse daran erforderlich, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt werde. Ein Antrag nach § 256 Abs. 1 ZPO muss …
Beschlussverfahren – und der Amtsermittlungsgrundsatz
Nach § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG erforscht das Gericht hierbei den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen, wobei die am Verfahren Beteiligten nach § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG an der Aufklärung des Sachverhalts …
Der übergangene Antrag – und seine erneute Einbringung in der Rechtsbeschwerde
Ein übergangener Antrag, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz in das Verfahren eingeführt werden1, soweit es sich um eine zulässige Antragserweiterung handelt2. Der Schluss der Anhörung vor …
Antragserweiterungen in der Rechtsbeschwerdeinstanz
ntragserweiterungen sind ebenso wie sonstige Antragsänderungen im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (§ 559 ZPO). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, die anderen Verfahrensbeteiligten gegen die Antragsänderung oder -erweiterung keine …
Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und die Antragsbefugnis
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter nur antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend macht. Die Antragsbefugnis ist nach den Regeln über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu bestimmen (§ 81 Abs. 1 ArbGG). Sie ist gegeben, wenn der Antragsteller durch …
Anschlussrechtsbeschwerde – und die Frist
Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens muss die Anschlussrechtsbeschwerde innerhalb der von § 92 Abs. 2 Satz 1, § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Monatsfrist nach der Zustellung der Rechtsbeschwerdebegründung erklärt werden. Anders …
Zulässigkeit eines Rechtsmittels – und die Beschwer des Rechtsmittelführers
Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt die Beschwer des Rechtsmittelführers voraus1. Ob eine solche vorliegt, bestimmt sich nach dem rechtskraftfähigen Inhalt der angegriffenen Entscheidung. Hat ein Rechtsmittelführer mit einem Antrag in der Vorinstanz ohne Einschränkung obsiegt, ist er durch die Entscheidung …
Rechtsbeschwerde – und ihre Begründung
Nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss die Rechtsbeschwerdebegründung angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll. Dazu hat die Rechtsbeschwerde – wie die Revision im …
Rechtsbeschwerde – und ihre Begründung
Nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss die Rechtsbeschwerdebegründung angeben, inwieweit die Abänderung des angefochtenen Beschlusses beantragt wird, welche Bestimmungen verletzt sein sollen und worin die Verletzung bestehen soll. Dazu hat die Rechtsbeschwerde – wie die Revision im …
Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags – und die gerichtliche Hinweispflicht
Im Beschlussverfahren muss ein Antrag ebenso bestimmt sein wie im Urteilsverfahren. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt auch für das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge. Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang …
Zustimmungsersetzungsverfahren – und der Streitwert
Ist Gegenstand eines Beschlussverfahrens die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Arbeitnehmern, die weniger als drei Monate beschäftigt werden sollen, ist es angemessen, den Regelwert nach § 23 Absatz 3 Satz 2 RVG herabzusetzen. Insbesondere steht dem nicht …
Feststellungsanträge im arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und das Bestimmtheitsgebot
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift unter anderem „einen bestimmten Antrag“ enthalten. Dies gilt auch für eine Antragsschrift im Beschlussverfahren. Dabei muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen …