Einleitung eines Beschlussverfahrens – und die notwendige Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats

Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Gesamtbetriebsrats.

Ohne entsprechenden Beschluss des Gesamtbetriebsrats ist die Gesamtbetriebsratsvorsitzende nicht befugt, das Beschlussverfahren im Namen des Gesamtbetriebsrats, den sie nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse …