Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht klären lassen, ob der jeweilige Leiter der Betriebsratssitzung das Abstimmungsverhalten anderer Betriebsratsmitglieder zutreffend gewürdigt und in der Folge die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Mehrheit der Stimmen …
Schlagwort: Beschlussverfahren
Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren – und seine präjudizielle Bindungswirkung
Ist in einem Beschlussverfahren ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige übertarifliche Zulage rechtskräftig verneint worden, kann der Arbeitnehmer den Anspruch auf Zahlung einer ungekürzten Zulage nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung stützen. Vereinbaren die …
Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse
Nach dem auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltenden § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung feststellen zu lassen. Für eine nur …
Der freigestellte Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Voraussetzung der Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, dass der Antragsteller eigene betriebsverfassungsrechtliche Rechte behauptet1. Der Streit darüber, ob sich die nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestellten Mitglieder des Betriebsrats vor dem Verlassen des Betriebsgeländes zur Wahrnehmung externer Betriebsratsaufgaben unter …
Beschlussverfahren – und das obligatorische innerbetriebliche Schlichtungsverfahren
Ein Antrag im Beschlussverfahren zur Klärung einer betriebsverfassungsrechtlichen Meinungsverschiedenheit ist unzulässig, wenn sich die Betriebsparteien verpflichtet haben, in einem solchen Fall zunächst eine innerbetriebliche Einigung in einem von ihnen vereinbarten Verfahren zu versuchen, und dies unterblieben ist. Ein solches Vorverfahren …
Feststellungsantrag im Beschlussverfahren – und das feststellungsfähige Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen nach § 256 Abs. 1 ZPO festgestellt werden kann, ist jede durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.
Ein …
Die uneinsichtige Staatsanwaltschaft – und die Verfahrenskosten
Verweigert die Staatsanwaltschaft einzig wegen der nicht haltbaren Rechtsauffassung, dass das Beschlussverfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO nur bei einer Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe des Tagessatzes und nicht auch bei der bloßen Beschränkung auf die …
Einleitung eines Beschlussverfahrens – und die notwendige Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats
Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Gesamtbetriebsrats.
Ohne entsprechenden Beschluss des Gesamtbetriebsrats ist die Gesamtbetriebsratsvorsitzende nicht befugt, das Beschlussverfahren im Namen des Gesamtbetriebsrats, den sie nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse …
Beschlussverfahren – und die hinreichende Bestimmtheit des Antrags
Im Beschlussverfahren muss ein Antrag ebenso bestimmt sein wie im Urteilsverfahren. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt auch für das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge.
Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang …
Rechtliches Gehör – und der Untersuchungsgrundsatz
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn besondere Umstände hinreichend deutlich machen, dass der Richter den Vortrag der Partei nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht1.
Wird in einem Beschlussverfahren der Sachverhalt …
Gegenstandswertfestsetzung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Der Antrag auf Rückgängigmachung der Einstellung einer Arbeitnehmerin ist nichtvermögensrechtlicher Natur. Denn der Streit um die Teilhabe des Betriebsrats an personellen Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers ergibt sich nicht aus einem vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis und ist auch nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet. …
Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren – und die einzelnen Betriebsratsmitglieder
Nach § 83 Abs. 3 ArbGG haben in einem Beschlussverfahren neben dem Antragsteller diejenigen Stellen ein Recht auf Anhörung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz im Einzelfall am Verfahren beteiligt sind. Beteiligt in einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte …
Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren – und das Feststellungsinteresse
Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrags ein besonderes rechtliches Interesse daran erforderlich, dass das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses durch eine gerichtliche Entscheidung alsbald festgestellt werde.
Es handelt sich um eine – auch noch …
Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren – und der Vertretungszwang vor dem Bundesarbeitsgericht
Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 ArbGG muss sich eine Partei vor dem Bundesarbeitsgericht grundsätzlich durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Vertretungszwang gilt auch für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Beschlussverfahren.
Nach § 92a Satz 2 iVm. …
Einspruch gegen den Strafbefehl – und das Beschlussverfahren für Zahlungserleichterungen
Ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl nur auf die Gewährung einer Zahlungserleichterung, in der Regel Ratenzahlung, nach § 42 StGB gerichtet, kann nach Ansicht des Amtsgerichts Kehl gemäß § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden …
Einseitige Erledigterklärung im arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
§ 83a Abs. 2 ArbGG – hier iVm. § 90 Abs. 2 ArbGG – gilt nur für den Fall übereinstimmender Erledigterklärungen1. Dies ist nicht der Fall, wenn ein am Verfahren beteiligter Arbeitnehmer den Erledigterklärungen von Arbeitgeberin und Betriebsrat …
Antragsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend macht. Ausnahmen gelten nur im Fall einer zulässigen Prozessstandschaft.
Die Prozessführungsbefugnis im Urteilsverfahren und die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dienen dazu, Popularklagen auszuschließen.
Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis (…