Auch eine als Lehrkraft für besondere Aufgaben beschäftigte Diplom-Romanistin kann zum wissenschaftlichen Personal iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG zählen. Der Begriff des “wissenschaftlichen und künstlerischen Personals” ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und …
Schlagwort: Befristetes Arbeitsverhältnis
Befristung eines Arbeitsverhältnisses – im gerichtlichen Vergleich
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn sie auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. Voraussetzung für den Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 …
Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und die Lehrkraft für besondere Aufgaben
Der Begriff des “wissenschaftlichen und künstlerischen Personals” ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Er ist inhaltlich-aufgabenbezogen zu verstehen. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum “wissenschaftlichen Personal” nach § 1 Abs. …
Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Eine nach dem WissZeitVG vorgenommene Befristung eines wissenschaftlichen Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich ist regelmäßig nicht nach den vom Bundesarbeitsgericht für Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs1 unwirksam. Diese Grundsätze finden bei Befristungen im Wissenschaftsbereich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG grundsätzlich …
Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis – im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis
Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin für die …
Befristetes Prozessarbeitsverhältnis – und die Weiterarbeit nach Fristablauf
Der Widerspruch, mit dem der Arbeitgeber nach § 15 Absatz 5 TzBfG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit des Arbeitnehmers verhindern kann, ist eine Willenserklärung1, die aber nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt. Er kann daher auch konkludent erfolgen. Das Widerspruchsrecht kann …
Befristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiter – und der institutionelle Rechtsmissbrauch
Eine Prüfung der Wirksamkeit einer nach dem WissZeitVG vorgenommenen Befristung nach den vom Bundesarbeitsgericht zu Sachgrundbefristungen entwickelten Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs1 ist nicht geboten. Bei der Befristung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 WissZeitVG handelt es sich nicht um …
Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter – und die Kinderbetreuungszeit
Die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG zulässige Höchstbefristungsdauer verlängert sich bei der Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren während eines auf die Höchstbefristungsdauer nach § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG anzurechnenden Arbeitsverhältnisses auch …
Höchstbefristungsdauer für wissenschaftliche Mitarbeiter – und die Promotionszeit
Der für die Promotionszeit iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 WissZeitVG maßgebliche Beginn der Promotion ist grundsätzlich nach den landesrechtlichen Vorschriften oder dem Satzungsrecht der Universität zu ermitteln. Lässt sich danach der Zeitpunkt des Beginns der …
Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG – für die Beantragung von DFG-Mitteln
Der Begriff des “wissenschaftlichen und künstlerischen Personals” in § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG bestimmt sich inhaltlich-aufgabenbezogen1. Anknüpfungspunkt ist die Art der zu erbringenden Dienstleistung. Zum “wissenschaftlichen Personal” nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört derjenige Arbeitnehmer, …
Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG – und die wissenschaftliche Tätigkeit
Der Begriff des “wissenschaftlichen und künstlerischen Personals” ist durch § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG eigenständig und abschließend bestimmt. Es kommt nicht auf Begriffsbezeichnungen oder Zuordnungsdefinitionen nach landeshochschulrechtlichen Regelungen an1. Der Begriff des “wissenschaftlichen und künstlerischen Personals” in § …
Befristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag
Ein unselbständiger Annexvertrag, in dem das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses korrigiert wird, ist regelmäßig Bestandteil der Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Befristung. Um einen solchen unselbständigen Annexvertrag handelt es sich aber nur bei einer Vereinbarung, die auf eine verhältnismäßig geringfügige …
Befristeter Arbeitsvertrag – und der unselbständige Annexvertrag
Ein unselbständiger Annexvertrag, in dem das Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses korrigiert wird, ist regelmäßig Bestandteil der Prüfung der Rechtmäßigkeit der vorangegangenen Befristung. Um einen solchen unselbständigen Annexvertrag handelt es sich aber nur bei einer Vereinbarung, die auf eine verhältnismäßig geringfügige …
Kettenbefristungen – und ihre arbeitsgerichtliche Kontrolle
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre Rechtfertigung zu überprüfen. Durch den Abschluss eines weiteren befristeten Arbeitsvertrags stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, …
Kettenbefristungen im Hochschulbereich – als institutioneller Rechtsmissbrauch
Eine Befristungskette im Hochschulbereich, bei der die einzelnen Befristungen jeweils auf arbeits- und beamtenrechtlicher Grundlage zulässig gewesen sind, kann gleichwohl als institutioneller Rechtsmissbrauch zu einer Unwirksamkeit der (letzten) Befristung führen. Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds für …
Lehrkräfte für besondere Aufgaben – und der befristete Arbeitsvertrag an der Hochschule
Für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags nach dem WissZeitVG ist die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich1. Das WissZeitVG ist mit dem “Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft” vom 12.04.20072 beschlossen worden und am 18.04.2007 in …
Sachgrundlose Befristung – und der Haustarifvertrag
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer kann ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag bis zu drei Mal verlängert werden. Nach …
Befristungsgrund: Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit
Im Einzelfall kann die Wahrung der personellen Kontinuität der Betriebsratstätigkeit die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen. Hierbei handelt es sich um einen sonstigen Sachgrund iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG …
Ärzte in Weiterbildung – und die Befristung der Arbeitsverträge
Die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einem Arzt in Weiterbildung ist nach § 1
Abs. 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung nur dann zulässig, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung dient.…
Befristung nach dem WissZeitVG – und die Vertragsverlängerung
Eine Vertragsverlängerung iSv. § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG setzt – anders als eine Vertragsverlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG – nicht voraus, dass die Verlängerungsvereinbarung noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags getroffen wird. …
Befristeter Arbeitsvertrag – und die erforderliche Schriftform
Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies erfordert nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändig vom Aussteller mit Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnete Urkunde. Bei einem Vertrag …
Stufenzuordnung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Aus der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L kann entgegen der Ansicht der Arbeitnehmerin nicht hergeleitet werden, dass eine zeitliche Unterbrechung zwischen zwei Arbeitsverhältnissen liegen muss, damit eine Anrechnung von einschlägiger Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis nach …
Befristeste Arbeitsverhältnisse in der Fußball-Bundesliga
Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. …
Befristetes Arbeitsverhältnis – und das Schriftformerfordernis
Der Abschluss eines Arbeitsvertrags bedarf nicht der Schriftform. Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG gilt nur für die Befristung des Arbeitsvertrags. Schließen die Parteien nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag, ist die Befristung nach § 125 Satz 1 BGB…
Befristetes Arbeitsverhältnis – und die Vertragsverlängerung
Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird und der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.
Die Vorschrift regelt …
Probezeit, befristete Beschäftigung – und die regelmäßige Arbeitsstätte
Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen und gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG grundsätzlich in Höhe des dafür tatsächlich entstandenen Aufwands als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erwerbsaufwendungen in diesem Sinne sind auch die Kosten des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen …
Befristetes Arbeitverhältnis an einer Europäischen Schule – und die deutsche Gerichtsbarkeit
Die deutsche Gerichtsbarkeit ist von der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Befristung eines vom Direktor einer Europäischen Schule mit einem Lehrbeauftragten abgeschlossenen Arbeitsvertrags ausgeschlossen. Zur Entscheidung berufen ist die Beschwerdekammer bei den Europäischen Schulen.
Die angerufene deutsche Gerichtsbarkeit ist nach …
Altersgrenze per Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen, nach denen das Arbeitsverhältnis mit der Vollendung des 65. Lebensjahres endet, sind nach der Anhebung des Regelrentenalters regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst mit der Vollendung des für den Bezug einer Regelaltersrente maßgeblichen Lebensalters erfolgen soll.…
Befristete Einstellung an der Hochschule – und die Wissenschaftlichkeit der Lehre
Die Wissenschaftlichkeit der Lehre im Sinne des WissZeitVG ist nicht nur gegeben, wenn Kenntnisse vermittelt werden, die auf eigener Forschung beruhen. Lehre kann auch dann wissenschaftlich sein, wenn die Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Dritter von dem Lehrenden eigenständig …
Das befristete Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin – und seine Verlängerung
Ein nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeter Arbeitsvertrag verlängert sich gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG aufgrund gesetzlicher Regelung automatisch, wenn objektiv einer der dort genannten Verlängerungstatbestände vorliegt und der Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt. Ein Vertragsschluss mit dem Arbeitgeber …