Die Teilnahme an einem freiwilligen Basketballturnier an Bord eines Kreuzfahrtschiffes begründet für ein teilnehmdes Crewmitglied keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Sozialgericht Hannover die ablehnende Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft bestätigt und die Klage eines Schiffsarztes auf Anerkennung …







