Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zum Sonderbetriebsvermögen II der Besitzgesellschaft.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist das aufgrund von Richterrecht geschaffene Institut der Betriebsaufspaltung ein Instrument, eine wirtschaftlich zusammengehörende Einheit zwei selbständiger Rechtsträger als zwei getrennte Gewerbebetriebe zu erfassen. Kennzeichnend …