Das Landgericht Duisburg hat die Schmerzensgeldklage eines Feuerwehrmanns abgewiesen, der wegen seines Einsatzes bei dem Loveparade-Unglück im Jahr 2010 eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten haben will.
Der Feherwehrmann verlangte vom Veranstalter der Loveparade und vom Land Nordrhein-Westfalen die Zahlung eines Schmwerzensgeldes …