Die fehlerhafte Feststellung im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren – und das Verbot der reformatio in peius

Der Feststellungsausspruch in einem Beschluss, der wegen der unzutreffenden Annahme eines (Teil-)Rechtsverhältnisses keine Rechtswirkungen erzeugen kann, ist in der Rechtsmittelinstanz grundsätzlich auch insoweit aufzuheben, als der Ausspruch zugunsten des Rechtsmittelführers ergangen ist. Das Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius) greift …

Milchabgabe ist EU-Rechts-konform

Die Vereinbarkeit der Vorschriften über die Milchabgabe mit höherrangigem Recht ist wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen1. An der Gültigkeit der der Milchabgabe zugrunde liegenden unionsrechtlichen Vorschriften bestehen keine Zweifel2. Wie vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften3 ausgeführt, verfügt der Gesetzgeber im …

Eingruppierungsklage – und der notwendige Vortrag

Mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage sind im Grundsatz diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind.

Für einen schlüssigen Vortrag …

Die Mängel des Einfamilienhauses – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG).

Gemäß §

Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit……

Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhaltspunkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit……

Vergütungseinstufung bei Strafgefangenen

Erhebt ein Strafgefangener Einwendungen gegen die Höhe seines Arbeitsentgelts, hat die Strafvollstreckungskammer für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar darzulegen, welches die tragenden (Ermessens-)Erwägungen der Justizvollzugsanstalt für dessen Eingruppierung in die erfolgte Vergütungsstufe waren.

Die Berechnung des konkreten Arbeitsentgelts eines Strafgefangenen beruht in …