Gemäß § 8 PostPersRG findet § 18 BBesG auf die privatrechtlich organisierten Postnachfolgeunternehmen mit der Maßgabe Anwendung, dass gleichwertige Tätigkeiten bei der Aktiengesellschaft als amtsgemäße Funktionen gelten1.
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Grundsätze über …