Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, einem Krankenhaus in Mülheim/Ruhr auch weiterhin die Fachabteilung Allgemeine Neurologie nicht zuzuweisen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen gegen den krankenhausrechtlichen Feststellungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf gerichteten Eilantrag abgelehnt.
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