Befristung eines Arbeitsvertrags für einen Lehrer – ohne Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten

Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist keine der Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten unterliegende Maßnahme nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Befristung des Arbeitsvertrags vom 10.01.2022 ist bei Nichtbeteiligung der Gleichstellungsbeauftragten daher nicht mangels ordnungsgemäßer …