Eine Überbelegung der Wohnung berechtigt den Vermieter zur ordentlichen Kündigung, auch wenn die eigenen Kinder des Mieters der Grund für die Überbelegung sind. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte mietete vom Kläger mit Vertrag vom 10.02.2011 eine …