15 Meter für die Mülltonne

Sieht die örtliche Abfallentsorgungssatzung vor, dass eine Mülltonne maximal 15 m zum nächstmöglichen Halteplatz des Müllsammelfahrzeugs bereitgestellt werden muss, besteht keine Leerungspflicht, wenn die Mülltonne 18 m entfernt steht.

Im vorliegenden Fall begehrten die Grundstückseigentümer begehrten von dem „Team Sauberes …