Beschränkung der Teilnehmerzahl für Gesellschaftsjagden durch Allgemeinverfügung zulässig

Das VG Gießen hat auf den Eilantrag eines Jagdausübungsberechtigten entschieden, dass Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen vom 27.11.2020, soweit darin Einschränkungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden geregelt werden, rechtmäßig ist. Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen ist die Durchführung von Gesellschaftsjagden …