Glaubhaftmachung einer nachgewiesenen Beschäftigung und die Beitragsentrichtung

Eine nachgewiesene Beschäftigung lässt nicht auch automatisch eine Entrichtung von Beiträgen glaubhaft machen, denn beides sind getrennt voneinander zu prüfende Tatbestandsmerkmale. Im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit stattgehabter Beitragsentrichtung nicht fingiert werden. Der Entscheidung lag der …