Auch mobile Massagen sind verboten

Die Antragstellerin betreibt seit dem Jahr 2003 mit zuletzt neun Angestellten einen mobilen Dienstleistungsbetrieb, über den sie neben verschiedenen Gruppenveranstaltungen (Fitness- und Aktivierungsveranstaltungen) für Unternehmen und Private weit überwiegend Massagen des Rückens und des Nackens in den Räumlichkeiten ihrer Unternehmenskunden …