Rasen grob fahrlässig?

Wird ein Arbeitnehmer wegen überhöhter Geschwindigkeit mit einem Firmenwagen aus der Kurve getragen, so handelt dieser grundsätzlich nicht grob fahrlässig. Er muss dem Arbeitgeber somit nur den Schaden ersetzen, der beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung entstanden wäre, also den Betrag der …

Fiktive Reparaturkosten bei vom Schadensgutachten abweichender tatsächlicher Reparatur

Übersteigen die voraussichtlichen Bruttoreparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines durch einen Verkehrsunfall geschädigten KfZ kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt verlangen. Das gilt aber nicht, wenn er ein besonderes Integritätsinteresse nachweisen kann. Die Annahme eines solchen besonderen Integritätsinteresses an der Reparatur …

Regelfahrverbote addieren?

Es erfolgt keine Addition der Regelfahrverbote, wenn der Tatrichter zwei Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung als erfüllt ansieht, die jeweils als Folge ein Regelfahrverbot vorsehen. Dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist – ebenso wie dem Strafrecht – bei Tateinheit die Addition von Rechtsfolgen grundsätzlich fremd. …

Unfallflucht bei Unfall mit Körperverletzung

Eine besonders schwerwiegende vorsätzliche Obliegenheitsverletzung im Sinne von § 6 Abs. 3 der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung) bzw. entsprechend formulierter Versicherungsbedingungen begeht in der Regel, wer sich von der Unfallstelle unerlaubt entfernt, obwohl er weiß oder …

Neupreisentschädigung bei Verkehrsunfall

Ist bei einem Verkehrsunfall ein Neufahrzeug erheblich beschädigt worden, kann der Geschädigte Klage auf Feststellung erheben, dass der Haftpflichtversicherer nach Erwerb eines äquivalenten Neufahrzeugs zur Erstattung der Kosten für die Anschaffung eines Neufahrzeugs verpflichtet ist. Denn nach der Rechtsprechung des …

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die Wartepflicht an der Unfallstelle

Gemäß E.1.3 Satz 2 AKB 2008 darf der Versicherungsnehmer den Unfallort nicht verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Diese dem Versicherungsvertrag der Parteien zugrundeliegende Allgemeine Versicherungsbedingung ist so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht …