Eingruppierung im öffentlichen Dienst – und der Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung

Eine Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung eines Landesversorgungsamtes, die Vorverfahren sowie Streitverfahren erster oder zweiter Instanz bearbeitet (Sachbearbeiterin “Rechts- und Prozessangelegenheiten, Feststellungsverfahren SGB IX”), ist nicht in die Entgeltgruppe 10 TV-L einzugruppieren, da sie nicht in einer Rechtsabteilung im Rechtssinn beschäftigt …

Eingruppierung einer IT-Sicherheitsbeauftragten

Die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe IIa BAT-O bzw. die Entgeltgruppe 13 Ü TV-L setzt nicht nur eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraus. Diese muss für den Arbeitsplatz vielmehr auch erforderlich sein. Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” …

Eingruppierung – Angestellte mit Hochschulbildung

Das Tätigkeitsmerkmal “Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit” (im Sinne der Eingruppierungsvorschriften des TV-L) setzt voraus, dass die von der Arbeitnehmerin auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und sie über eine entsprechende wissenschaftliche Hochschulbildung verfügt. Ihre auszuübende …