Kommunale Übernachtungsteuer

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben („Kulturtaxe“, „Tourismustaxe“, „Übernachtungsteuer“) mit dem Grundgesetz vereinbar Gegenstand der Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG) ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf. Als Aufwand gilt dabei ein äußerlich erkennbarer Konsum, für den …

Einheitsbewertung in Flughafennähe

Bei Ermittlung des Einheitswerts eines flughafennahen Grundstücks sind neben der Beeinträchtigung durch Lärm auch Belastungen durch Abgase und Kerosinreste zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall hatte das erstinstanzlich mit dem Rechtsstreit befasste Finanzgericht Düsseldorf1 nicht erörtert, inwieweit die geltend gemachten Belastungen …

Kommunale Übernachtungsteuer

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben („Kulturtaxe“, „Tourismustaxe“, „Übernachtungsteuer“) mit dem Grundgesetz vereinbar Gegenstand der Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG) ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf. Als Aufwand gilt dabei ein äußerlich erkennbarer Konsum, für den …

Kommunale Übernachtungsteuer

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben („Kulturtaxe“, „Tourismustaxe“, „Übernachtungsteuer“) mit dem Grundgesetz vereinbar Gegenstand der Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG) ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf. Als Aufwand gilt dabei ein äußerlich erkennbarer Konsum, für den …

Eigenbetriebliche Stromentnahme

Für eine Entlastungsberechtigung nach § 9b Abs. 3 StromStG ist es erforderlich, dass der verwendete Strom von dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das den Antrag gestellt hat, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen wird. Übt der Betriebsführer auf der Grundlage des …

Eigenbetriebliche Stromentnahme

Für eine Entlastungsberechtigung nach § 9b Abs. 3 StromStG ist es erforderlich, dass der verwendete Strom von dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das den Antrag gestellt hat, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen wird. Übt der Betriebsführer auf der Grundlage des …

Spielvergnügungsteuer-Nachschau in Hamburg

Die Spielvergnügungsteuer-Nachschau nach dem Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetz ist ohne Anlass zulässig. Die Nachschau erlaubt dem Finanzamt die Auslesung der Daten von Spielgeräten mit Hilfe eigener Auslesegeräte sowie deren Speicherung. Die zeitnahe bauartbedingte Löschung des Datenspeichers im Spielgerät hindert die Auswertung der …