Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der …
Schlagwort: Schuldfähigkeit
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung der Taten auf …
Suizid auf den Bahngleisen – und die Haftung der Erben
Die Erben eines Verstorbenen, der auf Bahngleisen Suizid begangen hat, haben dem Lokführer gegenüber keinen Schadensersatz zu leisten, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt der Schadenszufügung nicht schuldhaft gehandelt hat. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die klageabweisenden …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die subjektive Tatseite
Die Voraussetzungen der §§ 20, 63 StGB sind schon dann nicht belegt, weil das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen zur jeweiligen subjektiven Tatseite getroffen hat. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Strafkammer hat, dem Gutachten des Sachverständigen …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der längerdauernde Defektzustand
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Darstellung in den Urteilsgründen
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war, und die Tatbegehung hierauf beruht. Darüber …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die dort begangenen Straftaten
Hat der Beschuldigte rechtswidrige Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit begangen und sind angesichts seines Krankheitsbildes von ihm auch künftig vergleichbare Handlungen zu erwarten, die erheblich sind, mithin keine bloßen Belästigungen oder Lästigkeiten darstellen 1, ist er …
Hochgradige Alkoholisierung – und die Frage der Schuldfähigkeit

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. …
Verminderte Schuldfähigkeit – und die fakultative Strafmilderung
Ob bei Annahme des § 21 StGB eine Milderung vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen aufgrund einer Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände zu entscheiden. Dabei ist bei verminderter Schuldfähigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt der …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Urteilsgründe
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der …
Schuldfähigkeit – und ihre mehrstufige Prüfung
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem …
Bewertung voneinander abweichender Gutachten – und die Urteilsgründe
Bei der Bewertung voneinander abweichender Gutachten ist es erforderlich, dass der Tatrichter die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil wiedergibt, also die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen, an die die Schlussfolgerungen eines Gutachtens anknüpfen, und die Schlussfolgerungen selbst wenigstens soweit …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht1. Hingegen …
Spielsucht – und die erheblich geminderte Schuldfähigkeit
Eine “Spielsucht” stellt für sich genommen keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder ausschließende krankhafte seelische Störung oder schwere andere seelische Abartigkeit dar. Maßgeblich ist insoweit vielmehr, ob der Betroffene durch seine “Spielsucht” gravierende psychische Veränderungen in seiner Persönlichkeit erfährt, die …
Die mehrstufige Prüfung der Schuldfähigkeit
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem …
Alkoholkonsum – und die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit
Der indizielle Beweiswert eines intakten Erinnerungsvermögens ist für die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit ganz generell problematisch. Darüber hinaus ist das vom Gericht im Anschluss an den Sachverständigen herangezogene Kriterium des angeblich genauen und detaillierten Erinnerungsvermögens angesichts des Umstandes, dass das Landgericht …
Die bipolar verlaufende affektive Psychose – und die Gefährlichkeitsprognose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht. …
4 Promille = eingeschränkte Steuerungsfähigkeit?
Es begegnet für den Bundesgerichtshof keinen rechtlichen Bedenken, dass das sachverständig beratene Landgericht trotz einer rückgerechneten Blutalkoholkonzentration (BAK) zur Tatzeit von etwa vier Promille lediglich von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit ausgegangen ist.
Zwar hat es bei der Annahme des diesen …
Schuldunfähigkeit – und ihre Feststellung
Unterbringung in der Psychiatrie – und der medizinisch-psychiatrische Befund des Sachverständigen
Bei der Frage, ob sich ein medizinischpsychiatrischer Befund in der Tatsituation „erheblich“ auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die …
Maßregelanordnung – und die erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt zunächst voraus, dass die Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten zumindest erheblich vermindert war und die Tatbegehung des Unterzubringenden auf diesem Zustand beruht.
Insoweit betont der Bundesgerichtshof, dass nicht bereits mit der Feststellung …
Schuld(un)fähigkeit – Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit
Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen fehlender oder erheblich eingeschränkter Einsichtsund Steuerungsfähigkeit gestützt werden.
Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist jedoch grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war.…
Die Prüfung der Schuldfähigkeit – und die richterliche Sachkunde
Die richterliche Sachkunde reicht in der Regel nicht aus, um, wie es das Landgericht getan hat, ohne Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen eine sexuelle Präferenzstörung zu diagnostizieren und, in Verbindung mit “Vereinsamung und Altersabbau”, im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung zu gewichten1…
Blutalkoholkonzentration – und das Fehlen zuverlässiger Berechnungsgrundlagen
Fehlen zuverlässige Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit, ist der Tatrichter zwar gehalten, sich unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Überzeugung davon zu verschaffen, welche Höchstmenge aufgenommenen Alkohols nach der Sachlage in Betracht kommt1.
Bei Vorliegen hinreichender …
Kindstötung – und die Schuldfähigkeit
Bei Kindstötungen im Sinne des § 217 StGB aF kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit kaum in Betracht, wenn bei der Täterin außer der Belastung durch die Geburt keine schon unabhängig hiervon bestehenden geistigseelischen Beeinträchtigungen festzustellen sind1.
Die …
Pädophil – und vermindert schuldfähig
Eine aus einer Pädophilie abgeleitete schwere andere seelische Abartigkeit kann in einer erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit resultieren.
Allerdings sind hierfür ausreichenden Anknüpfungstatsachen erforderlich, aus denen ein suchtartiges Verhalten des Täters, ein progredienter Verlauf seiner sexuellen Ausrichtung und eine fehlende Kontrolle …
Die Prüfung der Schuldfähigkeit – und die Bezugnahme auf das Sachverständigengutachten
Wenn sich das Landgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist…
Schuldunfähigkeit – und ihre mehrstufige Prüfung
Abweichendes Sexualverhalten – und die Frage der Schuldfähigkeit
Mehrstufige Prüfung der Schuldfähigkeit
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die paranoide Schizophrenie
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht.…
Schuldunfähigkeit – und die Unrechtseinsicht
Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss es darüber befinden, ob diese zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat1.
Hat dagegen der Angeklagte ungeachtet …
Verminderte Schuldfähigkeit – und ihre mehrstufige Prüfung
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig1: Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine …
Kokainabhängigkeit – und die Steuerungsfähigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Beschaffungsdelikten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit unter Umständen auch dann erheblich vermindert sein, wenn er aus Angst vor nahe bevorstehenden Entzugserscheinungen handelt, die er schon als äußerst unangenehm erlitten hat1. Dieser zunächst …
Drogenabhängigkeit – und die Steuerungsfähigkeit
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Drogen für sich gesehen keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit1. Eine rechtlich erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, …
Persönlichkeitsstörung – und die Bewertung ihrer Schwere
Indem das Gericht eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal schwere andere seelische Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die erforderliche Gefährlichkeitsprognosse
Eine Unterbringung nach § 63 StGB darf lediglich dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens …
Schuldfähigkeit – und ihre Feststellung
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig1. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem …
Eingeschränkte Schuldfähigkeit – und die ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung
Ist eine “ausgeprägte” dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert, kommt eine Bewertung des Zustandsbildes als schwere andere seelische Abartigkeit in Betracht. Die Annahme, eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sei niemals eine seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wäre ebenso fehlerhaft, wie die …
Unterbringung in der Psychiatrie – und der länger andauernde Defekt
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht. Dieser …
Schuldunfähig – aber welche Alternative?
Nach der gesetzlichen Konzeption kann die Anwendung des § 20 StGB nicht auf beide Alternativen gestützt werden. Erst wenn sich ergeben hat, dass der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war, kann sich die Frage nach seiner Steuerungsfähigkeit stellen1. Bundesgerichtshof, …
Alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit – und die Frage der Strafrahmenverschiebung
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs widerspricht der vom 3. Strafsenat beabsichtigten Rechtsprechungsänderung, so dass hierzu demnächst wohl der Große Senat in Strafsachen das Wort haben haben wird. Der 3. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:“Der Tatrichter übt sein Ermessen bei der Entscheidung …
Alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit – und keine Strafrahmenverschiebung
Zwar können Umstände, welche die Schuld erhöhen, zur Versagung der Strafrahmenmilderung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB führen, wenn sie die infolge der Herabsetzung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verminderte Tatschuld aufwiegen. Dies kann bei einer alkoholbedingten Verminderung der Schuldfähigkeit …
Schuldunfähigkeit – und die Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens
Ob eine Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens bei Vorliegen eines Eingangsmerkmals erheblich ist, ist eine nicht empirisch, sondern normativ zu beantwortende Frage, über die nach ständiger Rechtsprechung das Gericht und nicht der Sachverständige zu befinden hat1. Ist das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Sachverständigengutachten
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die angedrohten weiteren Taten
Wird die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht gezogen, ist hinsichtlich …
Schuldunfähigkeit – und ihre Feststellung im Urteil
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB schon regelmäßig nicht offen bleiben, welche der Eingangsvoraussetzungen des § 20 StGB gegeben ist1. Der Tatrichter ist gehalten, konkrete Feststellungen zu den handlungsleitenden Auswirkungen der …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die durch Alkohol erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit
Die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB setzt die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit im Sinne des § 21 StGB begründet. Dabei bedeutet ein länger …
Schuldunfähig wegen ADHS?
Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist, erfolgt in einem aus mehreren …