Bleiben nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht behebbare tatsächliche Zweifel bestehen, die sich auf die Art und den Grad des psychischen Ausnahmezustandes beziehen, ist zugunsten des Täters zu entscheiden1. Auch bei einer diagnostizierten schizoiden Persönlichkeitsstörung sind die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen …
Schlagwort: Schuldfähigkeit
Mehrere Stufen zur Schuldunfähigkeit
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig1. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem …
Schuldunfähigkeit – und das Gutachten des Sachverständigen
Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist…
Die selbst zu verantwortende Trunkenheit
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hält auch nach der Anfrage des 3. Strafsenats1 an seiner Rechtsprechung fest, wonach es im Falle selbst zu verantwortender Trunkenheit in der Regel gegen eine Strafrahmenverschiebung spricht, wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen …
Beurteilung der Schuldfähigkeit – Sachverständigengutachten und Urteilsgründe
Wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist…
3 Promille – und das herabgesetzte Hemmungsvermögen
Eine Blutalkoholkonzentration von mehr als drei Promille legt die Annahme einer erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens zur Tatzeit nahe.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinischstatistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer …
Besoffen, aber schuldfähig?
Als gegen die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sprechende psychodiagnostische Beurteilungskriterien kommen nur solche Umstände in Betracht, die verlässliche Hinweise darauf geben können, ob das Steuerungsvermögen des Täters trotz einer erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist1.
Dass der Täter …
Verminderte Schuldfähigkeit – und die Strafzumessung
Histrionische Persönlichkeitsstörung – und die Schuldfähigkeit
Zwar ist nicht bereits die gesicherte Diagnose einer histrionischen Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen mit einer „schweren anderen seelischen Abartigkeit“ in § 20 StGB gleichzusetzen1. Jedoch kann das Eingangsmerkmal im Einzelfall bei einem solchen Befund erfüllt sein. …
Pädophilie – und die Schuldunfähigkeit
Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, bei der Begehung der jeweiligen Tat erheblich vermindert war, besteht in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren1.
- Zuerst ist
Erhebliche Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
Eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat, während die Schuld des Angeklagten nicht gemindert wird, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt …