
Die verweigerte (vollständige) Akteneinsicht

Alles aus der Welt des Rechts

Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen. Die Verfahrensgarantie des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst …
Rügt der Beschwerdeführer zumindest der Sache nach auch die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wird dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), da der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht …
Zur Notwendigkeit der Überlassung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen vor Anordnung einer Betreuung 1. Die Anordnung einer Betreuung ist bereits dann verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn dem Betroffenen das vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten entgegen § 37 Abs. 2 FamFG weder während des …
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt unter anderem vor, wenn das Gericht einen Sachverhalt oder ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem vorherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen konnte. Dann verstößt …
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an …
Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem Finanzgericht rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises, sich zu diesem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu …
Die Nichtgewährung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist verletzt nur dann den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sich ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten nicht erklären kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor …
Der grundrechtlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn der Gehörsverstoß im Anhörungsrügeverfahren geheilt wurde. Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen1. …
Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 108 Abs. 2 VwGO begründen einen Anspruch darauf, dass das rechtliche Gehör gerade in der mündlichen Verhandlung gewährt werden muss. Allerdings entscheidet das Oberverwaltungsgericht über eine Berufung grundsätzlich durch Urteil, das aufgrund …
Rügt ein Beschwerdeführer auch einen Verstoß gegen das Recht auf rechtliches Gehör, gehört zum nach § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde zu erschöpfenden Rechtsweg grundsätzlich auch die erfolglose Erhebung einer Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO. …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches …
Durch eine nicht unterschriebene Eingabe ist keine wirksame Beschwerde eingelegt worden, da es an der nach § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG bei schriftlicher Einlegung der Beschwerde notwendigen Unterzeichnung der Beschwerdeschrift fehlt. Das gesetzliche Erfordernis der Unterschrift soll nämlich …
Der verfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Im Fall der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen …
er Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte zwar, die Ausführungen und Anträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihnen zu befassen. Dagegen gewähren Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO keinen …
Eine Verfassungsbeschwerde ist mangels Rechtswegerschöpfung auch dann unzulässig, wenn sich nachträglich die Möglickeit eines fachgerichtlichen Rechtsbehelfs eröffnet. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verweist den Beschwerdeführer darauf, das schnellere und sachnähere fachgerichtliche Verfahren auszuschöpfen. Er muss deshalb über die …
Die Verfassungsbeschwerde wird dem Grundsatz der Subsidiarität nicht gerecht (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), wenn der Beschwerdeführer zwar (auch) eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) rügt, er es aber unterlassen hat, diese im Wege …
Eine gerichtliche Entscheidung, die offenkundig einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe übergeht, verletzt den Antragsteller damit in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG. So hatte auch in dem hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall das Oberlandesgericht …
Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zu dem gesamten Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung zu nehmen. Das Gericht darf …
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ein Gericht insbesondere, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung …
Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob dem Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit haben …
Die Gestaltung des Zivilverfahrens, die Auslegung der Vorschriften des materiellen sowie prozessualen Rechts sowie ihre Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der Fachgerichte und der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung entzogen, soweit nicht ein Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. …
Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 ArbGG eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, muss nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ArbGG die Beschwerdebegründung die Darlegung der Verletzung dieses …
Der grundrechtliche Anspruch auf effektive Strafverfolgung aus Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die …
Ein § 108 Abs. 2 VwGO verletzendes Überraschungsurteil ist dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein kundiger Beteiligter …
Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel. Dann hat das Beschwerdegericht diesen Mangel durch die Übersendung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen anschließende erneute Anhörung …
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft hat (§ 90 Abs. 2 BVerfGG). Der Beschwerdeführer hat den Rechtsweg nicht erschöpft, wenn er es versäumt hat, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO zu erheben. …
Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als der Antragsteller sich dies wünscht, stellt diese keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar. Und wenn der Bundesgerichtshof von der Anhörungsrüge so richtig genervt ist, liest sich das so: Der …
Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch § 108 Abs. 2 VwGO begründen einen Anspruch darauf, dass das rechtliche Gehör gerade in der mündlichen Verhandlung gewährt werden muss. Allerdings entscheidet das Oberverwaltungsgericht über eine Berufung grundsätzlich durch Urteil, das aufgrund …
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Gericht dem Vortrag einer Partei zum Inhalt von ausländischen Sicherheitsvorschriften für Hotelzimmer nachgehen muss. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall buchte der Urlauber bei der beklagten Reiseveranstalterin für insgesamt sechs …
Die Nichtberücksichtigung fristgerecht eingegangener Stellungnahmen im Klageerzwingungsverfahren verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nicht nur die Gelegenheit zur Stellungnahme, sondern auch die angemessene Berücksichtigung des Vorgebrachten. Die Ausführungen …
Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde einer Schülerin erfolgreich, die nicht an die von ihr gewünschte weiterführende Schule aufgenommen worden war: InhaltsübersichtSchülerverteilung in HessenDer AusgangsfallDie Entscheidungen der VerwaltungsgerichteDie VerfassungsbeschwerdeUnzulässige Verfassungsbeschwerde der ElternBegründete Verfassungsbeschwerde der Schülerin – Eilrechtsschutz und rechtliches GehörTeilweise …
Kreisangehörige Gemeinden müssen vor Erlass einer Satzungsbestimmung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nicht förmlich angehört werden. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Streitfall aus Mecklenburg-Vorpommern: Im Februar 2013 beschloss der Landkreis Nordwestmecklenburg seine Haushaltssatzung für das Jahr 2013 und …
Mit dem Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die hinreichende Substantiierung des Klägervortrags und deshalb unterbliebener Vernehmung des Beklagten als Partei hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches …
Mit der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) durch Nichtberücksichtigung von Kernvorbringen einer Partei hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu …
Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setzt nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG eine sowohl ordnungsgemäße als auch rechtzeitige Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments voraus. Der Versagungsgrund des § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG entfällt nicht dadurch, dass der …
Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, wenn das Berufungsgericht durch überzogene Anforderungen einer Partei den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert1. …
Nach dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität muss ein Beteiligter die nach Lage der Sache gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern1. Diese Würdigung entspricht dem in § 295 ZPO …
Das Berufungsgericht darf nicht ohne erneute Vernehmung des Zeugen dessen Aussage anders würdigen als das Landgericht (§ 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO). Geschieht dies gleichwohl, liegt hierin eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Artikel 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen der Parteien in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen. Ein …
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen. Daraus folgt aber keine Pflicht des Gerichts, sich in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem vorgebrachten …
Ein Gericht muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wenn sich ein Antragsteller oder Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsschutzbegehrens vorbehalten hat, entweder eine Frist für die Begründung setzen oder, wenn es davon absieht, mit einer nicht stattgebenden Entscheidung angemessene Zeit …
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Abs. 1 GG ist verletzt, wenn das Gericht den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Hierzu …
Aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof die Verwerfung der Revision nicht ausführlich begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden.
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden …
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren …
Gemäß § 321a Absatz 1 ZPO ist auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und das Gericht den Anspruch dieser Partei auf …
Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass …
Gerichte sind nicht verpflichtet, umfangreiche ungeordnete Anlagenkonvolute von sich aus durchzuarbeiten, um so die erhobenen Ansprüche zu konkretisieren.
Nimmt der Kläger zur Substantiierung seines Anspruchs allerdings auf eine aus sich heraus verständliche (und im hier entschiedenen Streitfall nicht einmal eine …
Die Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass diese Vernehmung sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann; weder die Unwahrscheinlichkeit der Tatsache noch die Unwahrscheinlichkeit der Wahrnehmung der Tatsache durch den …