Nach § 121 Satz 1, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird.
Das Ermessen ist allerdings auf null reduziert, wenn durch die Ablehnung …
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Nach § 121 Satz 1, § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob eine bereits geschlossene mündliche Verhandlung wiedereröffnet wird.
Das Ermessen ist allerdings auf null reduziert, wenn durch die Ablehnung …
Sobald der Angeklagte wieder anwesend ist, hat der Vorsitzende ihn vom wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist.
In dem hier vom Bundesgerichtshof beurteilten Verfahren wegen Vergewaltigung hatte das Landgericht für die …
In der gerichtlichen Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten liegen.
Abs. 1 GG sichert den Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern …
Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zu dem gesamten Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung zu nehmen.
Das Gericht …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführun-gen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, sich mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten auseinanderzusetzen und seine Entscheidung nicht auf überraschende Aspekte zu stützen.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht u.a., nach § 96 Abs. 2 FGO…
Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann1.
Zwar räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren die Möglichkeit …
Ein Verwaltungsakt ist bereits formell rechtswidrig, wenn der Adressat ist entgegen (hier:) § 28 Abs. 1 LVwVfG B-W vor Erlass des Bescheides nicht angehört worden ist.
Der Verfahrensfehler ist nur unbeachtlich, wenn nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Darüber hinaus gebietet es der …
Ebenso wie bei einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO muss bei der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör die Kausalität zwischen der Gehörsverletzung und dem Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden.…
In welcher Weise der Vorsitzende im Fall des Ausschlusses während einer Zeugenvernehmung die durch § 247 Satz 4 StPO gebotene Unterrichtung des Angeklagten vornimmt, wird durch das Gesetz nicht näher bestimmt1.
Es obliegt der Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden zu …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO verpflichtet das Gericht u.a., die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern …
Art. 103 Abs. 1 GG gibt den am Verfahren Beteiligten unter anderem das Recht, Anträge und somit auch Beweisanträge zu stellen und verpflichtet im Gegenzug das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. …
Es begründet keine willkürliche Gehörsverletzung, wenn das Finanzgericht das klägerische Vorbringen zwar zur Kenntnis genommen hat, ihm aber im Ergebnis nicht gefolgt ist.
Der Kläger hat nur einen Anspruch darauf, überhaupt “gehört” zu werden, nicht aber darauf, dass das Gericht …
Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser …
Weist das Finanzgericht eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor1.
Ein derartiger Mangel …
Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in einem funktionalen Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates1. Der “Mehrwert” dieser Verbürgung besteht darin, einen angemessenen Ablauf des Verfahrens zu sichern…
Das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte Gutachten ist mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit zur Verfügung zu stellen1.
Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG…
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das durch § 96 Abs. 2 FGO gewährleistete Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern und darüber hinaus, dem Gericht auch in rechtlicher Hinsicht alles …
Bei einem von einer früheren Entscheidung zur Aussetzung der Vollziehung abweichenden Urteil liegt, auch wenn das Finanzgericht hierauf nicht vorab hingewiesen hat, keine Überraschungsentscheidung vor, mit welcher der Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 …
Die Bestimmung des Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis …
Jeder Wiedereintritt in die Verhandlung nimmt den Ausführungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung als Schlussvortrag und letztes Wort, so dass § 258 StPO nach jedem Wiedereintritt erneut zu beachten ist1.
Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn nach dem letzten …
Indem es das Schiedsgericht unterlassen hat, eine Schiedspartei zu einer von ihm abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu laden, hat es deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Wird eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung geladen und kann sie deswegen den Termin nicht …
Nach § 96 Abs. 2 FGO darf das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten. Korrespondierend umfasst der Anspruch auf rechtliches Gehör das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu …
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren ist aber nur dann erheblich, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts auf der Gehörsverletzung beruhen kann.
Diese Voraussetzung ist vom Antragsteller darzulegen1.
Eine solche Darlegung ist in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen …
Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme …
Die Versagung von Akteneinsicht durch das Gericht kann die Verfahrensrüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fairen Verfahrens begründen. Gleiches gilt, wenn nach Akteneinsicht – zwischen Eröffnungsbeschluss und Hauptverhandlung oder während der laufenden Hauptverhandlung – weitere Ermittlungsergebnisse zur Akte …
Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) wird den Beteiligten dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde gelegt werden soll. Das …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst das Recht der Verfahrensbeteiligten, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und -gegebenenfalls- Beweisergebnissen zu äußern, sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten1.
Darüber hinaus gebietet …
Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Finanzgericht sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und …
2. Der Bundesgerichtshof verstößt nicht dadurch gegen den Anspruch der Prozesspartei auf rechtliches Gehör, dass er hinsichtlich der weiter geltend gemachten Zulassungsgründe von der Begründung seiner Entscheidung abgesehen hat. Aus diesem durch § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 …
Zwar folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung1. Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll2. Hat eine mündliche Verhandlung aber von Gesetzes …
Art. 103 Abs. 1 GG verlangt, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet ferner, dass das entscheidende Gericht durch …
Wird im fachgerichtlichen Rechtsmittelverfahren die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht und bestätigt das Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung, so muss die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts – sofern kein eigenständiger neuer Gehörsverstoß durch das Rechtsmittelgericht geltend gemacht wird – nicht …
Die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen die Beteiligung an einer zukünftigen, sondern gegen die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung wendet. Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung …
Die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen die Beteiligung an einer zukünftigen, sondern gegen die Mitwirkung an einer vorangegangenen Entscheidung wendet. Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung …
Eine Prozesspartei wird nicht dadurch in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, dass das Gericht es unterlassen hat, einen Zeugen, der die Beweisfragen des Gerichts schriftlich beantwortet hat, trotz eines entsprechenden Antrags nicht zu seiner Vernehmung zu laden und so …
Zwar gebietet Art. 103 Abs. 1 GG iVm. den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt allerdings erst dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet1. Hat …
Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, ihre Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings nur dann dargetan, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, …
Über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand darf das Gericht nicht vor Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist entscheiden. Eine vorzeitige Entscheidung kann den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör verletzen und die Zulassung der Rechtsbeschwerde begründen1. Nach ständiger Rechtsprechung des …
Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) wird den Beteiligten dadurch gewährt, dass sie Gelegenheit erhalten, sich zu dem Sachverhalt zu äußern, der einer gerichtlichen Entscheidung zu Grunde gelegt werden soll. Das rechtliche Gehör bezieht …
Das Gericht verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör dadurch, dass es trotz ärztlich bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Klägers, der zugleich Bevollmächtigter der Klägerin war, und des konkludent gestellten Antrags auf Terminsverlegung die mündliche Verhandlung in Abwesenheit der Kläger durchführte …
Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Art. 103 Abs. 1 GG dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten nicht nur ein Recht darauf gibt, im Verfahren zu Wort zu kommen und sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie …
Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO kann ein Termin aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht. Der Termin muss dann zur Gewährleistung des …
Von einer Verletzung dieser Pflicht ist nicht nur beim Übergehen des Vortrags, sondern auch dann auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung den Schluss darauf zulässt, dass sie auf einer allenfalls den Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei …
Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO kann das Finanzgericht aus erheblichen Gründen einen Termin aufheben oder verlegen. Diese erheblichen Gründe sind auf Verlangen glaubhaft zu machen (§ 227 Abs. 2 ZPO). Wenn erhebliche Gründe vorliegen, verdichtet sich das …
Ein Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegt vor, wenn das Gericht entscheidungserhebliches Parteivorbringen nicht zur Kenntnis nimmt. Da eine Partei sich regelmäßig ein für sie günstiges Beweisergebnis zu eigen macht, verletzt das Übergehen eines solchen Beweisergebnisses deren …