Gehört – aber nicht erhört

Es begründet keine willkürliche Gehörsverletzung, wenn das Finanzgericht das klägerische Vorbringen zwar zur Kenntnis genommen hat, ihm aber im Ergebnis nicht gefolgt ist.

Der Kläger hat nur einen Anspruch darauf, überhaupt “gehört” zu werden, nicht aber darauf, dass das Gericht …