Mehrvergleich in einer selbständigen Familiensache – und die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe

Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren1.…

PKH für die Verfassungsbeschwerde

In einem Prozesskostenhilfeverfahren kann erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden1.

Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Voraussetzungen2 sind nicht ersichtlich, wenn der (hier: akademisch gebildete) Antragsteller …