Einstweilige Anordnung im Konkurrentenstreitverfahren – und die zwischenzeitliche Beförderung des Konkurrenten

Verteidigungsministerium Berlin

In Konkurrentenstreitverfahren ergibt sich aus einem Erfahrungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers dann kein Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, wenn auch der Antragsteller auf einen höherwertigen Dienstposten versetzt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich in Konkurrentenstreitigkeiten um die …

Die verweigerte Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage – und keine einstweilige Anordnung des BVerfG

Ein Organstreit dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns. Daher stellt das Bundesverfassungsgericht im Organstreit lediglich fest, ob die beanstandete Maßnahme oder …

Einstweilige Anordnung des BVerfG – und die Kosten nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

Nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde entspricht die Anordnung einer Auslagenerstattung nur insoweit der Billigkeit, wie ausnahmsweise die Erfolgsaussichten im Verfassungsbeschwerdeverfahren unterstellt werden können. Im vorliegenden Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht am 3.06.2020 im Wege der einstweiligen Anordnung die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung …

Corona – und dieDiskotheken-Schließung

Die Betriebsuntersagung für Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschied, voraussichtlich rechtmäßig. Die Antragstellerin betreibt in der Rechtsform der KG …

Einstweilige Anordnung in einer Wahlprüfungsbeschwerde

Hinsichtlich der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren durch einen Eingriff in die Zusammensetzung des Parlaments ist besondere Zurückhaltung geboten. Der Umstand, dass die gegebenenfalls fehlerhaft gewählten Abgeordneten auch weiterhin an politischen Entscheidungen von herausgehobener Bedeutung teilnehmen können, vermag hieran für …