Abschiebehaft als einstweilige Anordnung – Beschwerdeentscheidung im Hauptsacheverfahren

Ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ein im Wege der einstweiligen Anordnung ergangener Beschluss des Amtsgerichts, darf das Beschwerdegericht keine Entscheidung in der Hauptsache treffen.

Hat das Amtsgericht im einstweiligen Anordnungsverfahren entschieden, wird hierdurch der Gegenstand eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt. Das …

Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren – und die bereits erlassene einstweilige Anordnung

ber das Beschwerdebegehren ist infolge der Erledigungserklärung nicht mehr zu entscheiden. Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht1. Es bedarf auch keiner Aufhebung der erlassenen einstweiligen Anordnung. Denn eine einstweilige Anordnung wird im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegenstandslos, wenn sich das Hauptsacheverfahren …

Eilrechtsschutz – und keine Vorlage an den EuGH

Eine Vorlagepflicht im Eilverfahren besteht nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union grundsätzlich nicht, so dass eine Nichtvorlage des im Asyl-Eilverfahren letztinstanzlich entscheidenden Verwaltungsgerichts keinen Entzug des Unionsgerichtshofs als gesetzlichen Richter darstellt. Es entspricht der bisher ganz herrschenden …

Anordnung der Weiterführung eines gerichtlichen Verfahrens – aber nicht durch das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht kann einem Gericht nicht im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgeben, ein Verfahren weiterzuführen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig. Zur Beschleunigung eines fachgerichtlichen Verfahrens kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, denn …

AdV oder einstweilige Anordnung?

Im finanzgerichtlichen Verfahren ist vorläufiger Rechtsschutz entweder durch die Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung (AdV) eines angefochtenen Verwaltungsaktes nach § 69 FGO oder durch eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO zu gewähren. Die Abgrenzung der beiden Rechtsschutzmöglichkeiten richtet sich …