Gemäß § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt), soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das …
Schlagwort: Betreuung
Einwilligungsvorbehalt – wegen abstrakter Vermögensgefährdung
Für einen angeordneten Einwilligungsvorbehalt ist eine abstrakte Vermögensgefährdung ausreichend.
Eine Geschäftsunfähigkeit ist keine hinreichende Bedingung für die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts bezüglich des Vermögens.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. März 2017 – XII ZB 507/16
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Betreuervergütung für einen Sozialversicherungsfachangestellten
Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG sind solche, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des …
Beschlüsse im Betreuungsverfahren – und ihre Zustellungsadressaten
§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung1.…
Einrichtung einer Kontrollbetreuung – und die Bestimmung des Geschäftswerts
Bei Verfahren über die Einrichtung einer Kontrollbetreuung kann für die Bestimmung des Geschäftswerts nicht auf § 63 Satz 1 GNotKG abgestellt werden. Diese Vorschrift betrifft in Betreuungssachen (§ 271 FamFG) die Wertermittlung nur in den Fällen, in denen sich die …
Zustellerfordernisse im Betreuungsverfahren
Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht. Wird der Beschluss danach nicht wirksam zugestellt, beginnt die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nicht zu …
Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts durch das Betreuungsgericht zulässig? Mit dieser Frage hatte sich nun der Bundesgerichtshof erneut1 zu befassen: Die erheblich in Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifende Anordnung des Einwilligungsvorbehalts lässt sich nur rechtfertigen, wenn ihre Voraussetzungen …
Die fehlende Eignung des vorgeschlagenen Betreuers – und die Aufhebung der Betreuung
Zu den Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers hat nun der Bundesgerichtshof Stellung bezogen: In dem hier entschiedenen Fall wandte sich der Betroffene gegen die Aufhebung seiner Betreuung. …
Vorsorgevollmacht – und die Bedenken gegen ihre Wirksamkeit
Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht hatte sich der Bundesgericht erneut1 zu befassen: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit …
Betreuung – aufgrund einer Verdachtsdiagnose
Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden1. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendete sich ein 1974 geborener selbständiger Taxiunternehmer gegen die Anordnung seiner Betreuung. Seit April …
Betreuungsverfahren – und das anderweitig eingeholte Sachverständigengutachten
Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren1. Das Gericht darf also ein Sachverständigengutachten aus dem vorangegangenen Betreuungsverfahren nicht verwerten, …
Betreuungsverfahren – und das über 1 Jahr alte Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten über die Notwendigkeit der Betreuung kann auch dann noch verwertbar sein, wenn seine Erstellung im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt und auf einer körperlichen Untersuchung beruht, die mehr als ein Jahr vor dieser Entscheidung …
Die abgelehnte Betreuung – und die Beschwerde des widerspenstigen Betroffenen
Mit dem Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde des Betroffenen gegen einen die Einrichtung einer Betreuung ablehnenden Beschluss hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Gegen die Ablehnung der Betreuung ist dem Betroffenen unabhängig davon, ob er in erster Instanz mit einer …
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können …
Die abgelehnte Aufhebung einer Betreuung – und die Anhörung der Betroffenen
Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren betreffend die Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. Gemäß § 294 Abs. …
Betreuerbestellung – und der freie Wille des Betreuten
Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch …
Verlängerung der Betreuung – und die Notwendigkeit eines ärztlichen Gutachtens
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtgshof mit der Frage zu befassen, wann bei der Verlängerung der Betreuung mit Erweiterung des Aufgabenkreises eine förmliche Beweisaufnahme durch die Einholung eines ärztlichen Gutachtens notwendig wird: Gemäß § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG kann …
Betreuung – und der Aufgabenkreis: Widerrufs der Vorsorgevollmacht
Mit den Voraussetzungen der Zuweisung des Aufgabenkreises des Widerrufs der Vorsorgevollmacht an den Betreuer hatte sich erneut1 der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtwiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das …
Betreuung – “einschließlich der Kündigung der Wohnung”
Der Zusatz “einschließlich der Kündigung der Wohnung” besitzt keine eigenständige rechtliche Bedeutung und hat deshalb schon aus Klarstellungsgründen zu entfallen. Bereits der Aufgabenkreis “Wohnungsangelegenheiten” umfasst grundsätzlich auch die Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung des Betroffenen, welche allerdings einer gesonderten …
Der Wunsch zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht
Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit geäußerte Absicht eines Betroffenen, eine erteilte (Vorsorge)Vollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen die Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten nicht rechtfertigen. Beabsichtigt das Gericht, die Befugnisse eines Betreuers …
Die verweigerte Zusammenarbeit mit dem Betreuer
Der Erforderlichkeit der Betreuung steht nicht entgegen, dass die Betroffene sich der Zusammenarbeit mit dem Betreuer bislang verweigert hat, solange nicht die Voraussetzungen einer sog. Unbetreubarkeit1 festgestellt sind. Soweit das Betreuungsgericht darauf abhebt, die Betroffene habe offensichtlich alles auch ohne …
Betreuungsverfahren – und die Abweichung vom Gutachten
Der Tatrichter darf sich bei nicht dargelegter eigener medizinischer Sachkunde nicht ohne weitere Aufklärung über das erstattete Gutachten zur Notwendigkeit einer Betreuung hinwegsetzen. Andernfalls beruht die Entscheidung des Betreuungsgerichts (hier: die Verneinung des Vorliegens einer psychischen Krankheit durch das Beschwerdegericht) …
Prozessfähigkeit – und die Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt
Nach § 62 Abs. 2 VwGO ist ein geschäftsfähiger Betreuter bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB, der den Gegenstand des Verfahrens betrifft, nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne …
Betreuung – und der Einwilligungsvorbehalt
Mit den Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Stimmt der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung …
Der Tod des Betreuten – und der Betreuer merkt’s nicht
Der Betreuer, der in Unkenntnis des Todes des Betroffenen zunächst weiter tätig wurde, ist insoweit allenfalls in analoger Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG und nicht pauschal nach den §§ 4, 5 VBVG zu entschädigen.
Im hier vom …
Zwingende Anhörung im Betreuungsverfahren
Der Anordnung einer Betreuung muss stets eine persönliche Anhörung vorausgehen. Angesichts der mit einer Betreuung verbundenen tiefen Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eine persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unverzichtbar.
Die Anordnung einer Betreuung ohne diese Anhörung verletzt nicht …
Die grob mangelhafte Dienstleistung eines Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten
Die grob mangelhafte Dienstleistung eines Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten rechtfertigt eine Kürzung seiner Dienstbezüge.
Nach § 47 Abs. 1 BeamtStG begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Gemäß § 34 Satz 1 und Satz 2 …
Betreuung – und der freie Wille des Betreuten
Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden.
Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch …
Teilanfechtung der Betreuungsanordnung
Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist – anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl – nicht möglich1.
Wenn sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung, sondern gegen die Entscheidung über die Auswahl der Betreuerperson richtet, ist dies …
Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für „Rechtsangelegenheiten“ – und die Prozessfähigkeit
Nach § 62 Abs. 2 VwGO ist ein geschäftsfähiger Betreuter bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB, der den Gegenstand des Verfahrens betrifft, nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts …
Betreuung zur Grundstücksveräußerung – und die privatschriftliche Vorsorgevollmacht
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Grundstücksveräußerung zu befassen, wenn dem Vorsorgebevollmächtigten nur eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt ist.
Gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB ist die Betreuung zwar nicht erforderlich, …
Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt …
Die später bereute Vorsorgevollmacht
Die Erwägung, dass die rechtliche Vertretung durch die Vorsorgebevollmächtigten nicht dem wiederholt geäußerten natürlichen Willen des Betroffenen entspreche, kann für sich genommen nicht dazu führen, die Erforderlichkeit einer Betreuung zu bejahen.
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung …
Betreuung trotz Vorsorgevollmacht
Wann kann die Einrichtung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht erforderlich sein? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen:
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB…
Vorsorgevollmacht – und der Widerruf durch den Betreuer
Die Rechtsmacht des Betreuers zum Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht erfordert die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss1.
Diese Zuweisung setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des …
Unterbringung durch den Betreuer – zur Vermeidung der Selbstschädigung
Gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig, so lange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder …
Einrichtung einer Betreuung – und die Beschwerde gegen die Betreuerauswahl
Die nicht wesentliche Erweiterung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Gemäß § 1908 d Abs. 3 und 4 BGB sind der Aufgabenkreis des Betreuers und der Einwilligungsvorbehalt zu erweitern, wenn dies erforderlich ist. Hierfür gelten die Vorschriften über die Bestellung des Betreuers und die Anordnung des Einwilligungsvorbehalts entsprechend, so dass …
Betreuervergütung – als unzulässige Rechtsausübung
Im Ausgangspunkt ist der sich aus § 242 BGB ergebende Einwand der unzulässigen Rechtsausübung im Vergütungsfestsetzungsverfahren vom Rechtspfleger zu berücksichtigen. Insoweit kann der Grundsatz, dass ein Betreuer nach §§ 1836 Abs. 1, 1908 i Abs. 1 Satz 1 BGB…
Türöffnungskosten der Betreuungsbehörde
Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen.
Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Türöffnungskosten anlässlich der Vorführung eines Betroffenen durch die Betreuungsbehörde nach § 283 FamFG ist umstritten. Teilweise wird …
Bestellung eines Kontrollbetreuers – und der Wille des Betreuten
Zu den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen:
Nach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Daher muss vor der gegen den Willen des …
Der Gutachter im Betreuungsverfahren
Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.
Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres …
Betreuungsverfahren – und die Anhörung im Beschwerdeverfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren immer dann erforderlich, wenn von ihr neue Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten sind.
Dies ist in der Regel dann der Fall, …
Vorsorgevollmacht – und die Erbeinsetzung des Bevollmächtigten
Es rechtfertigt Bedenken gegen die Redlichkeit der Bevollmächtigten, wenn diese den Betroffenen gegen seinen Willen zu einer Testierung zu ihren Gunsten bestimmt haben.
Ein solches Verhalten deutet darauf hin, dass sie nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des …
Betreuungsbedarf für Wohnungsangelegenheiten
Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem hier entschiedenen Fall wendet sich die Betroffene, die an einer neurotischen Persönlichkeitsstörung leidet, …
Betreuungsverfahren – Gutachten und Anhörung vor dem Beschwerdegericht
Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung hauptsächlich zu stützen beabsichtigt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut persönlich anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen.
Allerdings kann das Beschwerdegericht nach …
Ehrenamtliche Betreuung bei Sicherungsverwahrten
Macht die Justizvollzugsanstalt die Aufnahme eines Sicherungsverwahrten in eine Warteliste für eine ehrenamtliche Betreuung vom Umfang der vorhandenen Außenkontakte abhängig, ist dies bei einer unzureichenden Anzahl betreuungswilliger Personen grundsätzlich ermessensfehlerfrei. Die Justizvollzugsanstalt darf einem Sicherungsverwahrten nicht allgemein untersagen, sich selbst …
Kontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis „Widerruf einer Vorsorgevollmacht“
Betreuung – und die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren
Nach § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören. Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen besteht nach § 68 Abs. 3 Satz …
Die nicht erforderliche Betreuung – und die Vollmacht
Eine Betreuung ist nur dann gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht erforderlich, wenn konkrete Alternativen im Sinne dieser Vorschrift bestehen. Die Möglichkeit einer Bevollmächtigung steht der Erforderlichkeit der Betreuung daher nur entgegen, wenn es tatsächlich mindestens eine …