Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist – und die Fortgeltung der Betreuung

Der Ablauf der festgesetzten Überprüfungsfrist hat auf die Fortgeltung der Betreuung einschließlich eines etwa angeordneten Einwilligungsvorbehalts keine Auswirkungen. Wird die vom erstinstanzlichen Gericht festgesetzte Überprüfungsfrist im Verlauf des Beschwerdeverfahrens überschritten, darf das Beschwerdegericht eine gegen die Betreuungsanordnung gerichtete Beschwerde nur …

Das Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren – und die unterbliebene persönliche Untersuchung

Ein ohne persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist für die Bestellung eines Betreuers grundsätzlich nicht verwertbar. Dieser Grundsatz besteht unabhängig davon, ob aus ärztlicher Sicht bereits auf der Grundlage anderer Erkenntnisse der sichere Schluss auf eine erkrankungsbedingte Betreuungsbedürftigkeit gezogen werden könnte1. …

Erledigung in Betreuungssachen

In Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sachund Rechtslage …

Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, dass für Betreute in allen Angelegenheiten sowie für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter kein genereller Wahlrechtsausschluss bestehen darf1, hat auch schon bei der kommenden Europawahl zu gelten. Da die Regierungsparteien dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht allerdings erst für …

Wahlrechtsausschlüsse für Betreute

Die im Bundeswahlgesetz enthaltenen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter ist verfassungswidrig. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme……

Kein Wahlrechtsausschluss für Betreute oder wegen Schuldunfähigkeit Untergebrachte

Die im Bundeswahlgesetz enthaltenen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter ist verfassungswidrig.

Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme