Auslegung einer Tarifregelung – und die Antragsbefugnis des Betriebsrats

Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter, abgesehen von einer zulässigen Prozessstandschaft, antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend macht. Die Prozessführungsbefugnis im Urteilsverfahren und die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dienen dazu, Popularklagen auszuschließen.

Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis nur gegeben, wenn der …