Die Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts verfassungsgemäß.
Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG*, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31. Dezember 2015 auf 75 %, ab dem 1. Januar bis …