Ein AT-Beschäftigten hat einen Anspruch auf eine Vergütung, die einen Mindestabstand zur höchsten tarifvertraglichen Vergütung wahrt.
So hatte auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag vom 25./30.11.2008 Anspruch auf eine Vergütung, die den Tarifabstand …