Ein Zahlungsantrag ist zulässig, insbesondere hinreichend bestimmt, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn die Arbeitnehmerin darin Vergütung für eine bestimmte Zeit in einer bestimmten Höhe (brutto) verlangt.
Damit ist der Antrag für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende …