Einem AT-Beschäftigten kann ein Anspruch auf eine Vergütung zustehen, die den Mindestabstand zur höchsten tarifvertraglichen Vergütung wahrt.
Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Mitarbeiter dadurch aus, dass sie kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich …