Der Betriebsrat kann von der Arbeitgeberin nicht allgemein verlangen, die Durchführung eines unwirksamen Einigungsstellenspruchs zu unterlassen.
Der Betriebsrat kann sein Begehren nicht auf einen allgemeinen Unterlassungsanspruch stützen.
Verletzt der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG, entspricht es …






























