Altersdiskriminierende Stellenausschreibungen – für ein/e Berufsanfänger/in oder ein/e Kollege/in mit kürzerer Berufserfahren

Ein in einer Stellenausschreibung enthaltene Anforderungskriterium, mit dem ein/e „Berufsanfänger/in“ oder „ein/e Kollege/in mit kürzerer Berufserfahrung“ gesucht wird, kann Personen wegen des in § 1 AGG genannten Grundes „Alter“ gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen iSv. § 3 Abs. …

Altersdiskriminierung per Tarifvertrag

Die tarifliche Stichtagsregelung in der Protokollnotiz II. 3. idF des Änderungs- und Ergänzungstarifvertrags Nr. 4 zum Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal der Deutschen Lufthansa AG vom 15./16.05.2000 in der Fassung des 3. Ergänzungstarifvertrages vom 20.12.2007 (ÄndErgTV Nr. 4) enthält eine …

Altersabhängige Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit – als Altersdiskriminierung

Eine altersabhängige Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Herabsetzung des Arbeitsentgelts stellt eine unmittelbare Benachteiligung der jüngeren Mitarbeiter wegen des Alters dar.

Eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem Lebensalter benachteiligt die jeweils jüngeren Beschäftigten …

Kündigung einer Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit

Will ein Arbeitnehmer den in einer Betriebsvereinbarung geregelten Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags geltend machen, muss das Altersteilzeitarbeitsverhältnis innerhalb der Geltungsdauer der Betriebsvereinbarung beginnen. Die Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss innerhalb der Laufzeit der Betriebsvereinbarung bewirkt werden1

Diskriminierungsschutz bei Scheinbewerbung?

Das Bundesarbeitsgericht hat dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Frage zur Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist das Unionsrecht dahingehend auszulegen, dass auch derjenige „Zugang zur Beschäftigung oder zur abhängigen Erwerbstätigkeit“ sucht, aus dessen Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine

Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst

Die derzeit bestehenden Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig.

Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen. Die in der Laufbahnverordnung vom 30.06.2009 vorgesehenen Regelungen der Altershöchstgrenze sind daher nach …