Die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall können die …



























