Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren – und der neue Lebenssachverhalt

Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt1. Der Verfahrensgegenstand wird daher erweitert …

Rechtsmittelverzicht – und die Täuschung

Ein Rechtsmittelverzicht kann aufgrund eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums des Angeklagten unwirksam sein. Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat, kann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen1. Ein durch …

Das greifbar fehlerhafte Urteil des Amtsgerichts – und die Nichtzulassung der Berufung

De minimis non curat praetor. Dieser römisch-rechtliche Grundsatz kennzeichnet wohl am Besten das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zu den Amtsgerichten: Denn auch wenn ein amtsgerichtliches Urteil erkennbar fehlerhaft ist, ist eine Nichtzulassung der Berufung verfassungsrechtlich im Regelfall unbedenklich. InhaltsübersichtRechtliches GehörWillkürverbotRechtsstaatsprinzip Rechtliches …

Unbefristeter Umgangsausschluss

Das Umgangsrecht eines Elternteils steht unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Es ermöglicht dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung fortlaufend persönlich zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen …