Der Bundesfinanzhof prüft als Revisionsinstanz nur, ob dem Finanzgericht bei der tatsächlichen Würdigung Rechtsverstöße unterlaufen sind.
Er ist an die Würdigung des Finanzgerichts gebunden, wenn diese möglich war und das Finanzgericht weder gegen Denkgesetze verstoßen noch wesentliche Umstände vernachlässigt hat…