Mit der Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Gemäß § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Dies ist nur der Fall, wenn die gesamten Umstände des …