Die in der Humanmedizin entwickelten Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern, insbesondere auch bei Befunderhebungsfehlern, sind auch im Bereich der tierärztlichen Behandlung anzuwenden.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm eine Pferdehalterin einen Tierarzt wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung …