Eritreischen Staatsangehörigen, die mit der Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea rechnen müssen und die durch die Abgabe der sogenannten Reueerklärung den Diaspora-Status erhalten können, ist kein subsidiärer Schutz zuzuerkennen.
In dem hier vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Fall hatte ein eritreischer …











