Ausschwitz und seine Helfer

Das „Auschwitz, Urteil“ des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat sowohl die Revision des Angeklagten wie auch die Revisionen mehrerer Nebenkläger zurückgewiesen. Das Landgericht Lüneburg hatte den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe …

Geständnis – und die Strafzumessung

Bezieht sich ein Geständnis auf bereits anderweitig bewiesene, gar rechtskräftig festgestellte Tatumstände, kommt ihm nur geringes Gewicht zu1. Bleibt es zudem hinter den getroffenen rechtskräftigen Feststellungen zurück, reduziert sich seine strafmildernde Wirkung grundsätzlich weiter. Etwas anderes ergibt sich auch nicht …

Fakultative Strafrahmenverschiebung – und die Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände

Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände. Umstände. Einer revisionsrechtlichen Überprüfung ist die Entscheidung über die fakultative Strafrahmenverschiebung nur eingeschränkt zugänglich; insoweit steht …